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Heidelberg – Klimaschutzfonds: Zuschüsse für Klimaschutz- Projekte von Vereinen, Institutionen und Firmen: Anmeldefrist: 15. April 2019!

Heidelberg ist in Umwelt- und Klimaschutz-Fragen ganz weit vorne. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist als Präsident des europäischen Städtenetzwerks Energy Cities in dieser Frage weltweit aktiv. Am 22. und 23. Mai 2019 findet in Heidelberg die internationale Klimaschutzkonferenz ICCA 2019 in Heidelberg statt.

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg fördert ab sofort wieder Projektideen zum Klimaschutz und würdigt damit das ökologische Engagement von Heidelberger Vereinen, Institutionen und Firmen. Anmeldeschluss für Anträge beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie ist am 15. April 2019. Die Projekte dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen sein. Derzeit steht im Klimaschutzfonds ein Betrag von 5.000 Euro zur Verfügung, der an mehrere Antragsstellende ausgeschüttet werden kann.

Der Hintergrund: Nach dem Motto „Global denken – lokal handeln“ fließen die Ausgleichszahlungen für Dienstflüge der Stadtverwaltung in den Klimaschutzfonds, aus dem lokale Heidelberger Klimaschutzprojekte unterstützt werden. Denn mit dem Programm „Masterplan 100% Klimaschutz“ will die Stadt bis 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent reduzieren und den Energiebedarf der Kommune um die Hälfte senken. Dies will die Stadt gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie zentralen Akteuren der Stadt erreichen (www.heidelberg.de/masterplan100).

Klimaschutzfonds – die Details:

Was wird bezuschusst? Projekte, Veranstaltungen oder Investitionen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diese Aktionen sollen eine CO2-Einsparung, die rationelle Energieverwendung und/oder die Nutzung erneuerbarer Energien zum Ziel haben.
Wer kann den Zuschuss erhalten? Einen Zuschuss können alle Vereine, Institutionen und Firmen in Heidelberg erhalten.
Kriterien: Neben dem Innovationsgrad sind die absolute CO2-Minderung, die Energie-Effizienz sowie die mögliche Multiplikatorenwirkung Kriterien, die bei der Entscheidung über die Bezuschussung herangezogen werden.
Nicht bezuschusst werden energetische Gebäudesanierungen. Für diese gibt es das Förderprogramm zur Rationellen Energieverwendung (www.heidelberg.de/foerderprogramm).
Wie wird bezuschusst? Die Antragsstellenden können bis Montag, 15. April 2019, Projekte, Veranstaltungen oder Investitionen für 2019 beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, anmelden. Die Projekte dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen sein. Der Antrag (Formulare gibt es unter www.heidelberg.de/zuwendungen) soll das geplante Vorhaben beschreiben und Angaben zu den Kosten und zur angestrebten CO2-Einsparung enthalten. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Was sind die Ziele des Projekts?
2. Wie ist der Projektzeitplan?
3. Wer wird von dem Projekt profitieren, warum ist das Projekt wichtig?
4. Wie wird der Erfolg des Projektes überprüft und bewertet?
5. Wie ist ein nachhaltiger Projekterfolg sichergestellt?
6. Das Finanzierungskonzept für das Projekt sollte eine Aufstellung geplanter Kosten, geplanter Einnahmen und eine Darstellung der angefragten/zugesagten Fördergelder bei anderen Institutionen enthalten.

Für Fragen steht beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Astrid Damer unter Telefon 06221 58-18160 Verfügung.

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