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Landau – Feierliche Einbürgerung im Landauer Rathaus – 19 Menschen aus 12 verschiedenen Nationen erhalten deutsche Staatbürgerschaft – Auch drei Britinnen und Briten unter den Eingebürgerten

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Landauerinnen und Landauer heißen nicht nur Eva, Martin oder Thomas – sie heißen auch Ecaterina, Sehmus und Claire. 19 Frauen und Männer aus 12 verschiedenen Nationen haben jetzt im Rahmen einer Feierstunde im historischen Empfangssaal des Rathauses die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – darunter auch drei Britinnen und Briten, die ihre Einbürgerungsurkunde zwei Tage vor dem ursprünglich angesetzten „Brexit-Termin“ aus den Händen von Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch entgegen nahmen. Seit dem Brexit-Votum im Jahr 2016 hat auch die Stadt Landau einen sprunghaften Anstieg bei den Einbürgerungen von Britinnen und Briten zu verzeichnen. Wurden in den Jahren 2005 bis 2015 gerade einmal zwei britische Staatsangehörige eingebürgert, waren es alleine im Jahr 2016 acht Britinnen und Briten, die in Landau einen deutschen Pass erhielten. 2017 folgten zwei weitere, 2018 vier weitere Einbürgerungen.

„Ob aus Großbritannien, Libyen, der Türkei, Ungarn, Polen, Marokko, Rumänien, Indien, Vietnam, Nigeria, Italien oder der Ukraine: Wir freuen uns über 19 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger“, betonte OB Hirsch. „Es ist schön zu sehen, dass die Menschen nicht nur Gast in diesem Land sein wollen, sondern sich bewusst dafür entscheiden, die deutsche Staatsbürgerschaft mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten anzunehmen“, erklärte der Stadtchef. Er appellierte an die Eingebürgerten, ihre Pflichten als deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger wahrzunehmen – etwa bei den bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen. „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und beeinflussen Sie aktiv das politische Geschehen in Landau und Europa“, so der Stadtchef mit Blick auf die Wahlen am 26. Mai.

Die Stadt Landau führt regulär dreimal im Jahr Einbürgerungsfeierlichkeiten durch. Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Viele der Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit und führen nach der Einbürgerung als Deutsche die doppelte Staatsangehörigkeit.

Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.

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