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NOK – Zum Schulbeginn Polizeikontrollen

Neckar-Odenwald-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar – Polizei führt mit Schulbeginn Schulwegüberwachungen durch Neckar-Odenwald-Kreis. Rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres in der kommenden Woche startet die seit Jahren sehr erfolgreiche Kampagne für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr „Aktion Sicherer Schulweg“. Mit Straßenbannern, Plakaten etc. wird auf diese Aktion, an der Polizei, Verkehrswacht, Schulen, Kommunen, Landkreise und die Partner der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR beteiligt sind, aufmerksam gemacht. Begleitend wird die Polizei im Landkreis verstärkt Verkehrsüberwachungen im Bereich von Schulen und Schulwegen durchführen. Neben der Geschwindigkeitsüberwachung an sensiblen Bereichen wird die Polizei dabei auch auf Behinderungen durch „Eltern-Taxis“, das Verhalten von Kraftfahrern an Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen, Verstöße gegen Park- oder Halteverbote sowie die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht achten und Verstöße entsprechend ahnden. Gerade zum Schulanfang steigt die Unfallgefahr für Kinder besonders, da sich die Verkehrsteilnehmer sowie die Schülerinnen und Schüler wieder aufeinander einstellen müssen. Eine große Bedeutung kommt den Erwachsenen zu, die durch ihr eigenes vorbildliches Verhalten einen großen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten können. Hierzu zählen u.a. das grundsätzliche Anlegen des Sicherheitsgurtes und die korrekte Sicherung junger Mitfahrer im Kindersitz oder Sitzkissen – selbst bei kurzen Fahrten. Denn die Gefahr für die Insassen bei einem Aufprall wird oft unterschätzt. So „wiegt“ ein Insasse bei einem Aufprall mit Tempo 50 kurzzeitig das 30-fache seines Körpergewichts. Selbst ein Aufprall mit 15 km/h kann für Kinder, die ungesichert im Auto mitfahren, tödlich sein. Aber auch ein kurzes Anhalten oder Falschparken kann bereits die Unfallgefahr für Kinder aufgrund ihrer Körpergröße und ihres Sichtfeldes erhöhen. Auch bei Bushaltestellen ist größte Vorsicht geboten. Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung langsames und bremsbereites Fahren vor. Sobald an einem Bus das Warnblinklicht eingeschaltet wird, darf nicht mehr überholt werden und auch im Gegenverkehr ist höchstens Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Die beste Garantie dafür, dass Unfälle mit Kindern vermieden werden, ist deshalb ein umsichtiges Verhalten und eine rücksichtsvolle langsamere Fahrweise. Die Zahl der Schulwegunfälle bewegt sich im Neckar-Odenwald-Kreis seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Im Jahr 2009 wurden bei der Polizei insgesamt sieben Schulwegunfälle registriert. Bei fünf dieser Unfälle wurden Menschen verletzt, wobei der überwiegende Teil glimpflich verlief. Landesweit kam es zu 601 Schulwegunfällen mit Verletzten. Über die Jahre hinweg wird neben den repressiven polizeilichen Maßnahmen die Präventionsarbeit im Kreis groß geschrieben. Neben der permanenten Arbeit der Beamten der Verkehrerziehung der Polizeidirektion Mosbach in Kindergärten und Schulen wird durch eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen gemeinsam mit den Kooperationspartnern ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit im Straßenverkehr geleistet. Hinweise und Tipps zum Thema „Sicherer Schulweg“ gibt es im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de

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