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Viernheim -Bürgermeister über Finazsituation verärgert

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung stoßen auf Kritik: Bürgermeister Matthias Baaß: „Nicht die Städte haben die Finanznot verursacht!“ – Die neuen Leitlinien der hessischen Landesregierung zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte lösen bei Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß Unverständnis aus: „Erst nimmt die Landesregierung einem das Geld weg, jetzt verpflichtet sie uns, dazu das entstandene Loch durch Steuererhöhungen und Leistungswegfall auch noch selbst zu stopfen“.

Der Erlass enthält wesentliche Verschärfungen hinsichtlich der Kommunalaufsicht über die kommunalen Haushalte, die jetzt auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erörtert wurden.

Mit der Umstellung auf die Doppik müssen die Kommunen Abschreibungen und Rückstellungen im Haushalt veranschlagen und erwirtschaften, entweder durch entsprechende Mehr-Erträge oder durch Ausgabenkürzungen. Viernheim weist im Haushalt Abschreibungen in Höhe von rd. 3,4 Mio. € und Rückstellungen von rd. 0,4 Mio. € aus. Herbert Scholz, Leiter des Kämmereiamtes: „Wie soll eine Stadt wie Viernheim von heute auf morgen in der Lage sein diese 3,8 Mio. € zu erwirtschaften?“

Viernheim soll 3,8 Mio. € zusätzlich aufbringen und das Land Hessen kürzt zum gleichen Zeitpunkt die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen. Die Schlüsselzuweisung ist eine so genannte Bedarfszuweisung, d.h. das Land legt damit fest, welchen Bedarf an finanzieller Ausstattung eine Kommune für ihre Aufgabenerfüllung benötigt.

Wenn Viernheim also in der Lage sein soll, Abschreibungen und Rückstellungen in dieser Größenordnung zu erwirtschaften, muss logischerweise auch die Bedarfszuweisung „Schlüsselzuweisung“ dem angepasst werden– zumindest ansatzweise. Bürgermeister Matthias Baaß: „Man kann den Kommunen nicht einfach verordnen, diese 3,8 Mio. € zu erwirtschaften, ohne ihnen die Möglichkeiten dazu zu geben.“

Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft wird nach den Leitlinien keine Nettoneuverschuldung mehr zugelassen. Das heißt, Darlehensaufnahmen nur noch in Höhe der jährlichen Tilgungsleistungen. Viernheim würde für darüber hinaus gehende Beträge (Investitionen) keine Genehmigung zur Aufnahme von weiteren Krediten erhalten. Diese Einschränkung gilt auch dann nicht, wenn die Kommunalaufsicht eine Sanierungsmaßnahme bzw. eine Investition aus ihrer Sicht für die Entwicklung der Städte für notwendig erachtet. Sollte allerdings die EU, der Bund oder das Land den Kommunen im Rahmen eines Förderprogramms Zuschüsse anbieten – die logischerweise immer einen Eigenanteil der Kommunen erfordern – gilt diese Einschränkung jedoch nicht.

Aber wenn die Kommune selbst etwas Eigenständiges tun will, weil sie es als wichtig für ihre Bürger ansieht, heißt es nein. Bürgermeister Matthias Baaß: „Unterm Strich wird hier die Selbstverwaltung im höchsten Maße eingeschränkt, wenn man bei dieser Richtlinie nach diesen Ausführungen überhaupt noch von Selbstverwaltung sprechen kann.“

Der interessanteste Punkt für die Kommunen sind die Ausführungen zu den Kitagebühren. Heißt es da doch: „Die Landesregierung hat ein großes Interesse an der angemessenen Betreuung von Kindern. Die Kommunen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben“. Die Ausführungen gehen dabei sogar so weit, dass die Kommunen die Eltern teilweise oder ganz von den Kitagebühren befreien können- ohne, dass es sich nachteilig auf die Kommunen auswirkt (also keine Sanktionen von Seiten der Kommunalaufsicht). Allerdings hat die Kommune in diesen Fällen einen nachhaltigen und nachvollziehbaren Kompensationsplan zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen. Herbert Scholz: „Wie soll eine Kommune wie Viernheim den rd. 5,5 Mio. € hohen Zuschuss für die Kitas anderweitig finanzieren?“

Des Weiteren:
Bei Kommunen mit anhaltend defizitärer Haushaltswirtschaft müssen die Steuerhebesätze, insbesondere für die Grundsteuer B, deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Nach den Leitlinien sind die Kommunen quasi verpflichtet, ihre Steuerhebesätze (Grundsteuer A+B, Gewerbesteuer) auf dieses Niveau anzupassen. Es bleibt dabei nur zu hoffen, dass die entsprechenden Mehreinnahmen dann auch in den jeweiligen Kommunen bleiben und nicht wieder über die Erhöhung der Anrechnungssätze im kommunalen Finanzausgleich verloren gehen.
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Baaß kritisiert dabei das rein hoheitliche Denken der Leitlinien. Mit der Auflage von Haushaltssicherungskonzepten werde den Landkreisen und Städten und Gemeinden (deren Kommunalaufsicht die Landkreise sind) Verantwortung in einer Form zugeschrieben, die die Tatsachen auf den Kopf stellen. Baaß: “In einem von der Stadt Viernheim vorzulegenden Konzept sollen wir darlegen, wie wir mit eigenem Handeln unsere finanzielle Handlungsfähigkeit für die Zukunft sichern wollen. In Anerkenntnis der mittlerweile allseits vorliegenden Informationen zu den strukturellen Finanzierungsproblemen nahezu aller kreisangehörigen Kommunen in Hessen ist aber völlig klar, dass eine Kommune durch eigenes Handeln diese finanzielle Handlungsfähigkeit zu einem Teil, in keinster Weise aber in der nötigen Breite herstellen kann. Die Städte sind einfach nicht ausreichend mit Finanzen ausgestattet, um die ihnen gestellten Aufgaben gerecht zu werden. Die jährlichen Verluste der Städte reduzieren das Eigenkapital.“

Baaß weist darauf hin, dass die Landesregierung, die gemäß Verfassung für die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden Sorgen tragen muss, weitere Gelder, die den Kommunen zustehen, streichen will. „Im Kreis Bergstraße ist eine Erhöhung der Kreisumlage durch das Regierungspräsidium angekündigt, das die Stadt Viernheim ab 2011 weitere 600.000 Euro kosten wird.“

„Nicht die Städte sind Verursacher der Finanznot, sondern massive Fehler im Finanzsystem. Bestes Beispiel hierfür ist, dass vom Steueraufkommen lediglich 34% in Viernheim verbleiben. Nicht die Städte, sondern andere politische Ebenen müssen für eine ordentliche Finanzausstattung der Städte allgemein sorgen, sich für einen Verbleib von Steuereinnahmen vor Ort einsetzen.“
 

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