Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Christian Specht wurde heute (03.08.2023) im Rahmen einer Sondersitzung des Gemeinderates zum bestellten Oberbürgermeister der Stadt Mannheim gewählt. Als bestellter Oberbürgermeister tritt er in vollem Umfang in die Rechtsstellung des Bürgermeisters ein und ist Leiter der Gemeindeverwaltung, Vorsitzender des Gemeinderates und vertritt die Gemeinde. Er führt den Vorsitz im Gemeinderat und in den Ausschüssen allerdings ohne Stimmrecht. Nach der Wahl führt er die Bezeichnung „Oberbürgermeister“.
Die Wahl zum bestellten Oberbürgermeister war nötig geworden, da gegen die Wahl des Ersten Bürgermeisters Christian Specht am 9. Juli 2023 zum Oberbürgermeister der Stadt Mannheim Einsprüche erhoben wurden, die allerdings vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurückgewiesen wurden. Da gegen diese Zurückweisung aber von den Einsprechenden Klage erhoben werden kann, wird die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl nicht unmittelbar bestandskräftig.
Das hätte die Amtsübernahme durch Christian Specht verzögert. Deshalb wurde er zum bestellten Oberbürgermeister gewählt.
Der bestellte (Ober)Bürgermeister ist in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister als Beamter auf Zeit zu bestellen. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit endet vorzeitig mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Oberbürgermeister.
Quelle Stadt Mannheim