Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 15. Oktober 2021. „Die baden-württembergische Landesregierung überlässt es durch die Anpassung ihrer Corona-Verordnung Veranstaltern, Dienstleistern oder Händlern, ob sie das 2-G-Optionsmodell wählen – also nur noch geimpften oder genesenen Personen Zutritt gestatten. Damit steht für einige Wirtschaftsbereiche der schrittweise Weg zurück zur Normalität wieder offen, da unter diesen Bedingungen Maskenplicht, Abstandregeln und Teilnehmerbeschränkungen aufgehoben werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob viele Betriebe das 2-G-Modell wählen werden, weil es für sie viel Aufwand bedeutet oder um Ungeimpfte als Kunden nicht zu verlieren. Das legitime Bestreben der Landesregierung, die Impfquote zu erhöhen, indem indirekt Druck auf Ungeimpfte ausgeübt wird, darf jedoch nicht zu Lasten von Betrieben gehen. Das ist vor allem für die Branchen entscheidend, die seit Anfang des vergangenen Jahres von Schließungen direkt und indirekt betroffen waren.“
Quelle IHK Mannheim