Allgemeinverfügung Inzidenzwert
Der vom Landesgesundheitsamt festgestellte 7-Tages-Inzidenzwert von 101,1 für den Stadtkreis Mannheim ist der dritte Tageswert in Folge über 100 . Gemäß der Rechtsverordnung des Landes hat in einem solchen Fall das Gesundheitsamt die Überschreitung per Allgemeinverfügung festzustellen.
Dies ist heute erfolgt. Der Inzidenzwert bildet das Infektionsgeschehen in Mannheim nach Auffassung des Gesundheitsamtes zutreffend ab, was eine abweichende Feststellung ausschließt.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter dem Link: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
Die mit der Feststellung des Inzidenzwertes in § 20 Abs. 5 der Rechtsverordnung des Landes bestimmten Rechtsfolgen gelten gemäß § 20 Abs. 7 CoronaVO ab Dienstag, dem 16.03.2021.
Coronaverordnung des Landes:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
Quelle Stadt Mannheim