Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Emilia und Paul waren 2020 die beliebtesten Vornamen für in Landau geborene Kinder. Das geht aus der Jahresstatistik hervor, die das städtische Standesamt jetzt vorgelegt hat. Emilia wurde 13 Mal beurkundet, Paul 12 Mal. Auf den Plätzen folgen bei den Mädchen Charlotte mit 12 und Ella mit 11 Beurkundungen, bei den Jungen Anton und Elias, die jeweils 11 Mal beurkundet wurden. Emilia konnte Emma vom Thron stoßen, die drei Jahre in Folge die Spitzenposition innehatte und in diesem Jahr „nur noch“ 6 Mal beurkundet wurde. Weitere beliebte Mädchennamen in der aktuellen Landauer Statistik für das Jahr 2020 waren Marie mit 8 Beurkundungen sowie Lara, Lea, Mia, Sophia und Sophie mit jeweils 7 Beurkundungen. Nur je einmal im Ranking finden sich Mädchennamen wie Alena, Charlie, Dahlia, Eleonora, Heidi, Joy, Madita, Ophelia, Ronja, Tilda und Zoé.
Bei den Jungen konnte Paul den Spitzenplatz aus dem Vorjahr verteidigen. Beliebt waren auch Ben und Noah mit 10 Beurkundungen, Leo, Leon und Theo mit jeweils 9 Beurkundungen sowie Emil, Felix, Finn, Jonas und Oskar mit jeweils 8 Beurkundungen. Nur je einmal in der Statistik tauchen etwa Carlson, Filius, Hanno, Jake, Karl, Leonidas, Nathanial, Pelle, Thorge und Valentin auf. Die meisten Kinder, nämlich mehr als 60 Prozent, erhalten von ihren Eltern „nur“ einen Vornamen, gut ein Drittel zusätzlich einen zweiten. Drei und mehr Vornamen kommen äußerst selten vor. Bei den zweiten Vornamen liegt in Landau bei den Mädchen Marie mit Abstand vorne; bei den Jungen machen Karl und Emil die vorderen Plätze unter sich aus.
Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, ist klar geregelt. Das Standesamt prüft auf verschiedenen Wegen, ob es den gewünschten Namen als Vornamen bereits gibt. Wird es nicht fündig, liegt die Nachweispflicht bei den Eltern. Können auch diese den gewünschten Namen nicht als bekannt nachweisen, ergeht eine Anfrage an die Namensberatungsstellen der Uni Leipzig, der Gesellschaft für deutsche Sprache oder – bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern – des jeweiligen Konsulats. Kann der Name als vorhanden nachgewiesen werden, wird er auch beurkundet.
Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.