Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Zum 1. Juli 2021 ist in Deutschland die Einführung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages geplant. Dieser soll Sportwetten-Anbieter und Online-Casinos aus der gegenwärtigen gesetzlichen Grauzone holen, den Markt jedoch gleichzeitig auch stärker regulieren und unter staatliche Aufsicht stellen. Bis zur tatsächlich geplanten Umsetzung ab Juli 2021 des neuen Vertrages sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden. Nicht zuletzt sind sich die für die Gesetzesumsetzung verantwortlichen Bundesländer uneinig, wie bis zur geplanten Einführung des neuen Glücksspielvertrages mit der aktuellen Gesetzeslage umzugehen ist.
Aktuelle Gesetzeslage schwer vereinbar mit EU-Recht
Die Anzahl und der Umsatz von Online-Casinos und Wettanbietern wuchs in den vergangenen Jahren rasant. Der Deutsche Sportwettenverband gab Anfang 2020 bekannt, dass im Jahr 2019 Wetteinsätze von rund 9,3 Milliarden Euro getätigt wurden, was einem Wachstum von 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Immer mehr Menschen aus allen Gesellschaftsschichten haben Freude daran, Online Wetten bei 888sport oder anderen Sportwettenanbietern zu platzieren. Der in Deutschland gegenwärtig gültige Glücksspielstaatsvertrag lässt viele der Glücksspielanbieter und somit auch deren Kunden in einer rechtlichen Grauzone zurück. Denn die per EU-Recht gültige Dienstleistungsfreiheit legalisiert Glücksspiel, sofern der jeweilige Anbieter im Besitz einer entsprechenden Lizenz ist, die in der EU ausgestellt wurde.
Übergangsregelung bis zum Sommer 2021 – schwammig und uneinheitlich
Um der gegenwärtigen Tatsache gerecht zu werden, dass immer mehr Menschen online Wetten abschließen oder sich in Online-Casinos mit Glücksspielen die Zeit vertreiben, beschlossen die Bundesländer im März 2020 einen Kompromiss, wonach Online-Glücksspiele und Wetten auch gegenwärtig bereits unter Auflagen erlaubt werden. Anfang September nickten den Beschlussvorschlag schließlich alle 16 Bundesländer ab. Das Geschäft von bislang gemäß dem derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag als illegale Anbieter klassifizierten Glücksspielunternehmen wird erlaubt bzw. geduldet, sofern absehbar ist, dass diese sich an die voraussichtlich zukünftigen Regulierungen halten werden. Diese schwammige Regelung wird aktuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich umgesetzt.
Zahlreiche Unklarheiten bleiben – es gibt noch viel zu tun
Ob der von den Bundesministern im März verabschiedete neue Glücksspielstaatsvertrag auch zum 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, ist derzeit noch unklar. Das Papier liegt gegenwärtig der EU-Kommission zu Prüfung vor. Sofern diese den Entwurf genehmigt, muss der neue Glücksspielstaatsvertrag noch von mindestens 13 der Landesparlamente ratifiziert werden. Da der bei der EU-Kommission eingereichte Entwurf jedoch bei mehreren Landesregierungen auf Kritik stößt, ist eine Ratifizierung momentan noch als unsicher zu bewerten. Und auch die Übergangslösung steht auf rechtlich unsicheren Beinen. So existiert noch keine bundesweite Aufsichtsbehörde, die den Markt überwachen könnte. Und auch die verfassungsrechtliche Grundlage für den Beschluss, der an den Landesparlamenten vorbei erfolgte, ist noch nicht allen Beobachtern ersichtlich.
Ziel der Neuregelung – stärkere Kontrolle und höhere Steuereinnahmen
Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag beabsichtigen die Bundesländer, sich besser an die gegenwärtige Marktsituation anzupassen. Die Sportwettenanbieter und Online-Casinos sollen aus der rechtlichen Grauzone geholt werden. So müssen die Anbieter an einer zentral regulierten Spieler- und Sperrdatei partizipieren, um so den Jugendschutz zu gewährleisten und Spielsucht entgegenzuwirken. So soll die maximale Einzahlungssumme pro Spieler und Monat auf 1.000 Euro beschränkt werden. Auf der anderen Seite erhofft sich der Staat durch die Legalisierung der Anbieter erhöhte Steuereinnahmen. Denn hier geht es um viel Geld: Im Jahr 2019 nahm der Staat rund 500 Millionen Euro Sportwettsteuer ein, 2018 waren es 382 Millionen Euro.