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Landau – Ab Freitag, 15. Mai: Stadt Landau führt wieder reguläre Parkkontrollen durch – Abgelaufene Anwohnerparkausweise werden bis 14. Juni nicht geahndet

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Während des Corona-Shutdowns hat die Stadt Landau weniger „Knöllchen“ verteilt. Aufgrund von Lockerungen wie der Öffnung der Gastronomie sieht sie jedoch die Notwendigkeit, ab Freitag, 15. Mai – und damit einige Tage früher als angekündigt – wieder reguläre Parkkontrollen durchzuführen. In den vergangenen Wochen entfielen die Kontrollen der Ganztagsparkplätze. Zudem durfte, wer einen Anwohnerparkschein besitzt, damit auch auf Parkplätzen innerhalb der eigenen Parkzone parken, die nicht für Anwohnerinnen und Anwohner ausgewiesen sind. Weiter regulär überwacht wurden das Kurzzeitparken in der Innenstadt sowie Kreuzungen und Feuerwehrzufahrten.

Da das städtische Bürgerbüro jedoch aufgrund der Schließung der Verwaltung seit dem 16. März keine Anwohnerparkausweise ausstellen konnte, kündigt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann an, dass Fahrzeuge, die mit abgelaufenem Anwohnerparkausweisen in ihrem Quartier parken, bis einschließlich 14. Juni nicht verwarnt werden. Termine im Bürgerbüro der Stadt Landau können unter der Telefonnummer 0 63 41/13 32 66 vereinbart werden. Die Servicezeiten sind montags bis mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr.

Achtung: Am Dienstag, 12. Mai, und Mittwoch, 13. Mai, bleibt das Bürgerbüro aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Quelle: Stadt Landau

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