Heidelberg – Coronavirus: Es gilt die Maskenpflicht. Aber: Aus medizinischen Gründen nicht für alle! Kommunale Behindertenbeauftragte warnt vor Diskriminierung der Betroffenen
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Seit Ende April gilt in Baden-Württemberg beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen und an den Haltestellen Maskenpflicht – doch es gibt auch Menschen, die berechtigterweise ohne Maske unterwegs sind. Bei ihnen liegen eine Behinderung oder medizinische Gründe vor, beispielsweise Asthma oder vermehrter Speichelfluss. Auch für manche Menschen mit einer Zwangsstörung … Mehr lesen