Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Für Beschäftigungsprojekte im Stadtkreis Heidelberg werden 2012 Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 230.000 Euro zur Verfügung stehen. Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich noch bis zum 30. September 2011 anmelden
Der Heidelberger ESF-Arbeitskreis hat festgelegt, 2012 Projekte mit folgenden Schwerpunkten zu fördern:
• Projekte zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern insbesondere an Werkreal- und Realschulen,
• Projekte zur Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie
• Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen.
Weitere Rahmenbedingungen:
• Bundesmittel und Mittel aus Landesprogrammen haben zunächst Vorrang vor einer ESF-Förderung.
• Maßnahmen zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz können frühestens ab Klasse sieben eine Förderung erhalten.
• Schulsozialarbeit, Qualitätsmaßnahmen für Tagesmütter oder -väter, Kinderbetreuungseinrichtungen, Maßnahmen zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen und Kompetenzfeststellungsverfahren an Haupt-,Sonder-, Förder- und Werkrealschulen können nicht aus ESF-Mitteln gefördert werden.
• ESF-Förderung ist grundsätzlich nur für Projekte mit mindestens zehn Teilnehmenden und einer beantragten ESF-Förderung von mindestens 10.000 Euro möglich.
• Die Förderobergrenze beträgt 50.000 Euro pro Projekt. Die Festlegung einer Förderhöchstgrenze durch den ESF-Arbeitskreis soll die Fördermöglichkeit von Projekten aus möglichst allen Schwerpunkten, die der Arbeitskreis in seiner Förderstrategie benennt, gewährleisten.
• Bei Projekten zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern, die sich mit ihrem Angebot an eine oder mehrere Schulen richten, muss in der Projektbeschreibung für jede Schule einzeln dargestellt werden, wie sich die Bausteine des Projektantrags in das Berufsorientierungskonzept der Schule einfügen.
• Die in den Antragsunterlagen vorgegebene Struktur für die Beschreibung der Projekte muss unbedingt eingehalten werden.
Abgabetermin
Abgabetermin für Projektanträge ist der 30. September 2011. Interessierte Projektträgerinnen und -träger können sich bei Fragen an das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg (Gertrud Brich, Telefon 06221 58-15560, E-Mail gertrud.brich@heidelberg.de) wenden. Weitere Informationen zu den Antragsvordrucken und Vorgaben des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur ESF-Förderung sind unter www.esf-bw.de/esf erhältlich.