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Mosbach – Das Kindeswohl hat absoluten Vorrang

Neckar-Odenwald-Kreis/ Mosbach /Fahrenbach. In Bürgerzentrum Fahrenbach hat dieser Tage unter Federführung von Astrid Leonhardt vom Kreisjugendamt eine Tagung stattgefunden, die in Baden-Württemberg Pilot-Charakter hatte. Thema war die „Interdisziplinäre Kooperation im Familienkonflikt anlässlich des Inkrafttretens des FamFG“, worüber zwei Referenten aus Berlin einen Vortrag vor Fachpublikum aus der Verwaltung, der Rechtsprechung, von Beratungsstellen und vor Rechtsanwälten hielten. Vereinfacht ausgedrückt ging es um ein neues Gesetz, das insbesondere bei Ehetrennungen und -scheidungen das Kindeswohl absolut in den Vordergrund stellt. Und insofern ein Umdenken aller Professionen, vor allem aber der Rechtsanwälte nötig macht.
Bei einer Trennung geht es häufig um zwei Punkte: ums Geld und um die Kinder. Das kostet Zeit und Nerven. Besonders deshalb, weil Ansprüche oft vor drei Gerichten durchzusetzen waren. Das ist vorbei, nun werden alle Streitigkeiten, die mit Trennung und Scheidung zusammenhängen, vor dem großen Familiengericht verhandelt. Was Scheidungen einfacher und übersichtlicher macht, alle Verfahren bleiben in einer Hand. Tatsächlich werden die Belange der Kinder im neuen Recht besonders berücksichtigt. Sie, die häufig Opfer familiärer Konfliktsituationen sind und als Druckmittel eingesetzt werden, erhalten einen besonderen Schutz und mehr Rechte im Verfahren.
In diesem Zusammenhang sind auch die neuen Begriffe zu sehen, die ab sofort verwendet werden: Es gibt keine Urteile mehr im Familienrecht, sondern nur noch Beschlüsse. Der Richter beschließt also die Scheidung mit einem Scheidungsbeschluss – das Scheidungsurteil ist Vergangenheit. Auch wird die Klage zum Antrag, die Parteien zu Beteiligten, der Prozess zum Verfahren, der Kläger und der Beklagte zu Antragssteller und Antragsgegner. Durch die neuen Begriffe soll ein anderer Umgang vermittelt werden; Deeskalation ist angesagt. 

Streiten sich die Eltern über das Umgangsrecht und/oder den Aufenthaltsort des gemeinsamen Kindes, müssen diese Punkte zum Wohle des Kindes so schnell wie möglich – spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens – unter Anhörung aller Beteiligten, auch des Kindes, geklärt werden. Schon vor der Reform wurde Kindern in schwierigen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt, der sie im Prozess unterstützte. Künftig heißt diese Person Verfahrensbeistand und hat mehr Rechte. Dieser Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes notfalls gegen beide Elternteile vertreten. Zudem kann er vermittelnd zwischen den Eltern tätig werden und Konfliktlösungen vorschlagen. Die Verweigerung der Übergabe des Kindes am sogenannten “Papa- Wochenende” wird künftig erheblich schwieriger, weil der Richter über einen „Umgangspfleger“ auf der Übergabe bestehen kann. Außerdem kann ein „Ordnungsgeld“ verhängt werden. Wollen Ex-Partner alle Regelungen, die Ihre Kinder betreffen, friedlich und ohne Gericht klären, können sie das Jugendamt in Anspruch nehmen. Mit dem Scheidungsantrag erfährt das Amt automatisch von einer Scheidung und bietet Eltern Hilfe an. Dort kann eine kostenlose Beratung in Anspruch genommen werden.

Die Absicht des neuen Gesetzes, Verfahren des Kindschaftsrechtes beschleunigt und deeskalierend durchzuführen, setzt ein Umdenken der Aufgabenstellung voraus. Die Zusammenarbeit der Professionen zum Wohl der Kinder und ein dazugehöriges Konzept konnten in Fahrenbach vermittelt werden.

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