Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 22. März 2021. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute mit sofortiger Wirkung die Corona-bedingten Beschränkungen für den Einzelhandel in diesem Bundesland vorläufig aufgehoben. Lesen Sie dazu das Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel:
„Die Entscheidung des Gerichts in Nordrhein-Westfalen bestätigt, was wir jeden Tag erleben. Die Beschränkungen des Einzelhandels sind nicht vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es ist gut, dass Regierungshandeln bei uns durch Rechtsprechung korrigiert werden kann, denn die Corona-Maßnahmen müssen dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz genügen. Insbesondere mit Blick auf die heutigen Corona-Beratungen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten sind das aktuelle Urteil in Nordrhein-Westfalen ebenso wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. März wichtige Richtigstellungen. Gleichzeitig sehen wir unsere bisherigen Forderungen bekräftigt und werden diese weiterhin mit Nachdruck gegenüber der Politik formulieren, damit auch in unserer Region viele Betriebe bald wieder öffnen dürfen.“