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Heidelberg – Kindergeld für Schulabgänger

Heidelberg /Metropolregion Rhein-Neckar – Kindergeld für Schulabgänger – Informationen von Agentur für Arbeit und Familienkasse Heidelberg

Mit dem Ende der Schulzeit und der Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.
Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zum 25. Lebensjahr weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Schulende innerhalb der folgenden vier Monate
– ein Studium
– eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule oder
– ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr bzw. einen sonstig anerkannten Freiwilligendienst beginnen.
Wer in den vier Monaten nach Schulende keinen Ausbildungsplatz finden konnte, muss die Bemühungen hierzu nachweisen. Das kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.
Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld in den genannten Fällen nur besteht, wenn die zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge des Kindes pro Kalenderjahr nicht mehr als 8.004 Euro betragen. Bei der Ermittlung der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge werden je nach Fallgestaltung bestimmte Abzugsbeträge wie z.B. der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, ggf. eine Kostenpauschale in Höhe von 180 Euro sowie die vom Kind getragenen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge und ggf. besondere Ausbildungskosten berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall geltend gemacht werden.
Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.
Weitere Informationen, Merkblätter und Vordrucke zum Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801 – 54 63 37 (01801 – KINDER)* angefordert werden.
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Familienkasse Heidelberg
Czernyring 22/11
69115 Heidelberg
Tel: 01801-546 337
Fax: 06221-524 910 385
E-Mail: Familienkasse-Heidelberg@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Montag 8 bis 12.30 Uhr
Dienstag 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag bleibt die Familienkasse geschlossen

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