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Südliche Weinstrasse – Altengerecht und barrierefrei Wohnen mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz

Komfortabel altengerecht und barrierefrei Wohnen – finanziert mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz – Bei der Gestaltung von Wohnumgebungen für ältere und behinderte Südliche Weinstrasse / Metropolregion Rhein-Neckar – Menschen hat die Barrierefreiheit oberste Priorität. Treppenstufen, schmale Türen und fehlende technische Unterstützung können sich schnell als Hemmnis erweisen, und das Leben in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wird beschwerlich.

Bauliche Maßnahmen, die selbstständiges Wohnen im Alter ermöglichen und erleichtern, unterstützt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Modernisierungsprogramms mit Zinsgarantiedarlehen zu 1,7 Prozent jährlich oder mit Zuschüssen. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet unter anderem die Verbreiterung von Türen, den Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder den Umbau des Bades. Ebenfalls zählt der Einbau von technischen Unterstützungssystemen zu den förderfähigen Maßnahmen: Vorrichtungen für die Abschaltung von Lichtquellen und elektrischen Geräten, wie beispielsweise Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschinen, über ein zentrales Steuerungssystem bedienbare elektrische Rollläden sowie die Anschaffung des erforderlichen, einfach bedienbaren Steuerungsgeräts können gefördert werden.

Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein Zinsgarantiedarlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragen. Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für den Antrag wird eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.

Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2.000 Euro und höchstens 10.000 Euro pro Wohnung. Anträge nimmt die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de, oder die der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de Herr Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de.

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