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Mannheim – Parkraumbewirtschaftung in der Oststadt wird ausgedehnt

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Parkraumbewirtschaftung in der Oststadt wird auf den Bereich zwischen Werderstraße und Otto-Beck-Straße sowie zwischen der Augustaanlage und der Kolpingstraße ausgedehnt. Zurzeit werden die Beschilderungen angepasst und die Parkscheinautomaten montiert. Die Umsetzung soll bis Dienstag, 1. Dezember, abgeschlossen sein. Im Anschluss tritt die neue Reglung in Kraft.

Die Parkraumbewirtschaftung ist ein wichtiges Steuerungselement des öffentlichen Parkraumangebotes in hochbelasteten Gebieten. Die übersteigerte Nachfrage in diesem innenstadtnahen Bereich führt zu einer erhöhten Verkehrs- und damit auch zu erhöhter Lärm- und Umweltbelastung, sowie zu einem starken Anreiz, sein Fahrzeug ordnungswidrig und behindernd auf allen verfügbaren Flächen abzustellen. Eine massive Überlastung innenstadtnaher Quartiere durch Pendlerparkverkehr ist belastend für das Umfeld, besonders für die Wohnnutzung. Daher wurde bereits im Mai dieses Jahres im Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen, dass eine Ausweitung der Bewirtschaftung und der bereits bestehenden Bewohnerparkbereiche umgesetzt wird.

Neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Oststadt

Das Konzept sieht eine Befreiung der Bewohner innerhalb einer kostenpflichtigen Parkzone vor, wie dies bereits seit Jahren in der übrigen Oststadt und in der Schwetzingerstadt praktiziert wird. Tagesparken für Pendler wird in der Zeitspanne von 9 bis 18 Uhr weitgehend zulässig bleiben, aber kostenpflichtig werden. Das Gebiet liegt in der Tarifzone 2. Dort werden 1,50 Euro für Tagesparken beziehungsweise 25 Cent je angefangene 20 Minuten veranschlagt.

Pendler können auch die Parkplätze am Friedensplatz und an der Theodor-Heuss-Anlage nutzen. Das Gebiet ist über die Stadtbahnlinie 5, aber auch durch die Buslinien 60, 62, 63 und 64 durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen.

Zusätzliche Bewohnerparkflächen

Reine Bewohnerparkplätze werden, wie schon aktuell vorhanden, in der Sophienstraße angeboten und zusätzlich je auf einer Straßenseite im westlichen Teil des ausgewiesenen Gebiets. Die meisten Abschnitte werden im Mischsystem bewirtschaftet. Im Umfeld der großen Firmen wo keine Wohnnutzung vorhanden ist – beispielsweise im nördlichen Teil der Karl-Ludwig-Straße und der Otto-Beck-Straße – wird auf die Befreiungen für Bewohner abschnittsweise verzichtet. Die bestehenden Parkdauerbegrenzungen in der Augustaanlage, der Werderstraße und in Abschnitten der Mollstraße werden beibehalten, um Kurzparkern, für beispielsweise einen Arzt- oder Kanzleibesuch, Parkchancen zu eröffnen.

Berechtigte Bewohner, die noch keinen Bewohnerparkausweis für die bereits bestehende Zone 2.4 haben, können diesen ab Montag, 16.November, für das Kalenderjahr 2016 bei allen Bürgerservices oder unter www.mannheim.de/buerger-sein/bewohnerparken beantragen. Diese Ausweise gelten dann bereits im Jahr 2015.

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