Edenkoben / Mainz. Statement zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags, der sich erneut mit Geschehnissen rund um den Missbrauchsfall in Edenkoben beschäftigt hat, von dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Fraktion und Obmann im Rechtsausschuss, Marcus Klein:
„Besonderes Augenmerk haben wir heute auf die elektronische Aufenthaltsüberwachung gelegt. Bereits am 10.08. hat das Landgericht die Auflage des Tragens einer Fußfessel bestätigt. Dies verweigerte der Täter. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben können. Die Verweigerung der Fußfessel alleine hätte dafür den Ausschlag geben müssen – unabhängig weiterer Verstöße gegen den Weisungsbeschluss. Auch in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses konnte durch das Justizministerium nicht erklärt werden, warum es nicht dazu kam. Hätte die Anklageerhebung zu diesem Zeitpunkt stattgefunden und damit rund vier Wochen vor der tatsächlichen Übermittlung ans Gericht (Freitag, 11.09.), würde sich die Diskussion um die Bearbeitung am Wochenende vor der Tat erübrigen. Möglicherweise hätte die Tat dadurch verhindert werden können. In der weiteren Aufarbeitung des Falls werden wir uns intensiv mit diesem Teilaspekt befassen.“