• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Ludwigshafen – Während des Festivals des Deutschen Films Durchfahrtssperren auf der Parkinsel beachten

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar. Anwohner*innen erhalten Ausnahmegenehmigungen wie in den Vorjahren
Während des Festivals des Deutschen Films im Zeitraum von 23. August bis 10. September 2023 sind Teilbereiche der Parkinsel für den Durchgangsverkehr gesperrt. Davon betroffen sind die Abschnitte Schwanthalerallee ab Hafenstraße in Fahrtrichtung Insel Bastei, der Schwanthalerplatz ab Schwanthalerallee in Richtung Defreggerstraße und die Parkstraße ab Schwanthalerallee in Richtung Insel Bastei. Die Zufahrten zu den Behindertenparkplätzen in der Hafenstraße sowie zu den Gewerbebetrieben und Vereinen sind davon ausgenommen. An den oben genannten Stellen stehen “Verbot der Einfahrt”-Schilder. Ebenfalls wie in den Vorjahren weisen zudem mehrere Schilder bereits auf der Festlandseite darauf hin, dass auf der Parkinsel Durchfahrtssperren bestehen. Preiswerte Parkplätze stehen in der Walzmühle und im BASF-Parkhaus Pfalzgrafenstraße zur Verfügung. Um die Parkplatzsituation auf der Parkinsel zu entspannen, fährt wieder ein Busshuttle ab den Haltestellen “Berliner Platz” und “Walzmühle” zum Festivalgelände.
Anwohner*innen erhalten für ihre an den dortigen Wohnsitzen zugelassenen Kraftfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen, welche ihnen die Durchfahrt der Sperrabschnitte erlauben. Diese Ausnahmegenehmigungen erhalten beziehungsweise haben die Anwohner*innen schon per Post erhalten. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass während des Festivals des Deutschen Films ein zu großer Parkdruck rund um das Veranstaltungsgelände entsteht.
Der Bereich Straßenverkehr weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den gesperrten Bereichen nicht um Bewohnerparkzonen handelt, sondern die Ausnahmegenehmigungen den Anwohner*innen nur erlaubt, entgegen des ausgeschilderten Durchfahrtsverbots in die gesperrten Abschnitte einzufahren. Dies bedeutet, dass auch Besucher*innen der Anwohner*innen im abgesperrten Bereich nicht parken dürfen. Betroffen davon sind folgende Straßen und Straßenabschnitte: Am Luitpoldhafen, Defreggerstraße, Hafenstraße 78 bis 122, Hafenstraße 51 bis 107, Lenbachstraße, Parkstraße 33 bis 64 und Schwanthalerplatz 10 bis 18.
Die Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr wird während der Dauer des Festivals des Deutschen Films wie gewohnt Schwerpunktkontrollen durchführen, um Parkverstöße zu ahnden. Bei Anliegen, Beschwerden oder Anzeigen ist die Einsatzleitstelle des Bereichs Straßenverkehr unter der Telefonnummer 0621 504-3212 erreichbar.
Quelle Stadt Ludwigshafen Foto MRN News 2018

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de