Landau / B10 / Metropolregion Rhein-Neckar (ots)
Zwischen 1 und 4 Uhr wurde das Nachtfahrverbot auf der B10 überwacht. Drei LKW-Fahrer wurden zurückgewiesen, weil sie keine Ausnahmegenehmigung vorzeigen konnten und somit unberechtigt auf der B10 zur Nachtzeit unterwegs waren. Weil zwei der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland haben, mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Alle drei Fahrer mussten wenden und die B10 in Richtung Autobahn verlassen.