Mannheim, 23. März 2022.
EU-Verordnung
Internationaler Gütertransport von 2,5 bis 3,5 Tonnen künftig genehmigungspflichtig
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar weist darauf hin, dass Unternehmen ab dem 21. Mai 2022 eine Genehmigung in Form einer EU-Lizenz benötigen, wenn sie bei grenzüberschreitenden Beförderungen Fahrzeuge einsetzen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen überschreitet.
Damit die Genehmigung erteilt werden kann, setzt die EU-Verordnung unter anderem die fachliche Eignung voraus. Da sich Bund und Länder auf eine Besitzstandsregelung geeinigt haben, können Personen auf Antrag von der Fachkundeprüfung befreit werden. Dazu muss nachgewiesen sein, dass sie im Zeitraum vom 20. August 2010 bis zum 20. August 2020 durchgängig ein Unternehmen geleitet haben, das Kraftfahrzeuge einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 Tonnen und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt hat. Die Anträge können seit dem 21. Februar 2022 bei den Straßenverkehrsbehörden gestellt werden.
Für rein nationale Beförderungen ist eine Erlaubnis weiterhin erst bei der Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erforderlich.
Weitere Informationen unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/gueterkraftverkehr