Neustadt / Gimmeldingen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus SARS-CoV2 hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße am 03. März 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Tagestouristen untersagt, die Mandelmeile in und rund um Gimmeldingen zu betreten, bzw. sich aufzuhalten.Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig an jedem Freitag 11-17 Uhr, Samstag und Sonntag 9-17 Uhr, sowie dem Ostermontag 9-17 Uhr im Zeitraum vom 05. März bis einschließlich des 05. April 2021.Es werden Kontrollen an den Einfahrtsstraßen, sowie im Sperrbereich durchgeführt und bei Verstößen diese nach dem geltenden Corona-Bußgeldkatalog geahndet.Zum Schutz von Ihnen und der Bevölkerung bitten wir Sie, sich an die genannten Regeln zu halten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch des Mandelblütenfestes 2022 in seiner gewohnten Art und wünschen Ihnen einen schönen Tag.Verhaltensregeln:Ausgenommen von den oben genannten Regeln sind alle Neustadter Einwohner*innen, Anlieger, Linienverkehre und Wirtschaftsverkehre. Für diese gelten die folgenden Verhaltensregeln:
Mehr Infos unter: www.neustadt.eu/mandelbluete2021
Foto Archiv MRN News
