Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen des Verdachts des Mordes aus niedrigen Beweggründen und der gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Dem Angeschuldigten liegt nach den Ermittlungen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
Am 27.10.2019 gegen 01:30 Uhr wartete der Angeschuldigte auf seine ehemalige Lebensgefährtin im Treppenhaus ihrer Wohnung in den Quadraten. Diese war zuvor mit einem Bekannten ausgegangen. Der Angeschuldigte soll seiner ehemaligen Lebensgefährtin bereits die Monate zuvor immer wieder bei verschiedenen Gelegenheiten nachgestellt haben, weil er die im April 2019 durch sie erfolgte Trennung nicht akzeptieren konnte.
Vor ihrer Wohnungstür soll der Angeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem mitgebrachten Hammer auf den Kopf niedergeschlagen und anschließend mehrfach mit einem Messer auf diese eingestochen haben. Als eine Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin zur Hilfe eilen wollte, soll der Angeschuldigte dieser einen Stich in die rechte Körperseite zugefügt haben, um seine Tat weiter ausführen zu können. Anschließend soll er weiter auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen haben. Erst als es der Freundin gelang, den Angeschuldigten wegzuziehen, soll dieser von seiner ehemaligen Lebensgefährtin abgelassen und sich entfernt haben. Der Angeschuldigte wurde wenige Stunden später gegen 06:00 Uhr in seiner Wohnung in Mannheim festgenommen.
Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeschuldigten verstarb noch im Treppenhaus infolge der zahlreichen Stichverletzungen, insbesondere im Bauch- und Brustbereich.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Die Schwurgerichtskammer hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.