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Heidelberg – Bundestagswahl 2017: Briefwahl jetzt beantragen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden.

Rund um die Uhr, einfach und praktisch ist die Beantragung mittels QR-Code oder durch den Online-Antrag. Den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Man wird daraufhin direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und ggf. eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.

Beim Online-Wahlscheinantrag, zu dem man über die Homepage der Stadt Heidelberg www.heidelberg.de/wahlen gelangt, sind Angaben zur Person wie Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (ggf. abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.

Anträge können auch weiterhin schriftlich per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de oder per Telefax 06221 58-49150 bzw. mündlich gestellt werden. Bei der Schriftform ist allerdings eine dokumentierbare Antragstellung erforderlich. Telefonische oder per SMS gestellte Beantragungen sind nicht möglich.

Briefwahlanträge müssen bis 22. September beim Bürgeramt Mitte eingehen

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, damit diese noch bearbeitet werden können. Auch in den Bürgerämteraußenstellen können Anträge auf Briefwahl bis Freitag, 22. September 2017, abgegeben werden. Bitte die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter beachten (8 bis 12 Uhr bzw. 8 bis 16 Uhr).

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen und muss sich ausweisen.

Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die anfallenden Postlaufzeiten bitten wir bei der Antragstellung der Briefwahlunterlagen zu berücksichtigen.

Wird für die Rücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller oder eine besondere Versandform gewählt, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wählerin/der Wähler das Porto selbst. Auch hier bitten wir die Postlaufzeit für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.

Rückfragen werden von der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Bürgeramt Mitte, unter Telefon 06221 58-42220, per Fax unter 06221 58-49150 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de gerne beantwortet.

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