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Edingen-Neckarhausen – Bericht aus dem Technischen Ausschuss

Edingen-Neckarhausen / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Mittwoch, 16.08.2017 tagte der Technischer Ausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Simon Michler öffentlich und fasste folgende Beschlüsse:

1. Dem Bauantrag zur Errichtung einer Werbetafel auf dem Grundstück Hauptstraße 113 wurde nicht zugestimmt.
2. Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 142 wurde zugestimmt.
3. Der Bauvoranfrage zur Errichtung eines selbstständigen Wohnhauses in zweiter Reihe auf dem Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 47 wurde nicht zugestimmt.
4. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Neckarhauser Straße 58.
5. Nicht zugestimmt wurde der Bauvoranfrage zum Neubau von 8 Reihenhäusern auf dem Grundstück Neckarhauser Straße 60. Der Technische Ausschuss sah die Zahl von 8 Reihenhäusern als zu massiv an; er könnte sich jedoch eine weniger dichte Bebauung vorstellen, die sich in die vorhandene Bebauung einfügt.
6. Neubau einer Sozialunterkunft in der Mannheimer Straße Überdachung der Fahrradstellplätze – zur nochmaligen Vorlage –
Der Technische Ausschuss beschloss mehrheitlich, dass die Herstellung der 50 überdachten Fahrradstellplätze aufgeschoben wird.
7. Straßenbauarbeiten in Edingen-Neckarhausen, Feldwegunterhaltung Stangenweg 6. BA
Der Technische Ausschuss nahm Kenntnis von dem Vergabevorschlag und beschloss mehrheitlich, den Auftrag an die Fa. Emil Eckert zum Angebotspreis von 74.090,21 Euro zu vergeben.
8. Bergrechtliches Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Feldesentwicklung Römerberg-Speyer
Gegen das Vorhaben wurden keine Einwände erhoben. Der Technische Ausschuss ging davon aus, dass weder mittelbare noch unmittelbare Auswirkungen auf das Edinger Ried zu befürchten sind, da das beantragte Vorhaben auf der linken Rheinseite ausgeführt werden soll.
9. Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“ informierte Bürgermeister Michler, dass in den nächsten Wochen mehrere Bäume stark zurückgeschnitten oder gefällt und auch sonstige Gehölze gerodet werden müssen. Die Maßnahamen sind aus Verkehrssicherungsgründen unumgänglich; soweit die Bäume im öffentlichen Verkehrsraum stehen und die Ausführung dringend notwendig ist, werden die Arbeiten unverzüglich durchgeführt; ansonsten finden die Maßnahmen außerhalb der Vegetation, also erst nach dem 01.10.2017, statt.

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