Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Auch für die ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung der Landtagswahl am 13. März 2016 werden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bei der Landtagswahl kann jede/r Deutsche sein, der am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnt.
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld von derzeit 21,00 EUR gewährt. Einsatzwünsche können gerne geäußert werden. Das Wahlamt wird diese, soweit als möglich, berücksichtigen. Bei Interesse ist das Wahlamt unter den Telefonnummern 06341 / 13-1104, -1300 sowie per E-Mail unter wahlen@landau.de erreichbar. Nähere Informationen können auf der städtischen Homepage unter dem Link www.landau.de/wahlen eingesehen werden.
Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.