Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Die milden Winterperioden in den letzten Jahren haben sich auf die Rattenpopulation begünstigend ausgewirkt. Dabei wurden Ratten nicht nur an den bekannten Brennpunkten wie Kanalsammelpunkten, Regenrückhaltebecken und Grünanlagen gesichtet, sondern überall dort, wo diese Tiere günstige Lebensbedingungen finden. Verpackungsmüll und Lebensmittelreste, die einfach weggeworfen werden anstatt sie ordnungsgemäß in Mülltonnen mit geschlossenem Deckel zu entsorgen, bieten Ratten idealen Nährboden. Besonders populationsfördernd erweist sich die Unart, Lebensmittel direkt in die Kanalisation zu entsorgen, weil die Reste den Tieren wie auf einem Tablett serviert werden.
Aus hygienischen Gründen muss es das Ziel sein, die Rattenpopulation weitestgehend einzudämmen, indem neben Bekämpfungsmaßnahmen die Nistmöglichkeiten und Futterstellen weitgehend reduziert werden. Wie kann man dieser schwierigen Ausgangssituation Herr werden? Um von öffentlicher Seite eine effektive Schädlingsbekämpfung vornehmen zu können, wird durch sachkundige Anwender wie folgt vorgegangen: Feststellung der Nagerart, der Größe des betroffenen Gebietes, der Befallsursache und die Befallsstärke. Zusätzlich werden die bevorzugten Aufenthaltsorte, die Laufwege, Nistplätze, Fressplätze, Löcher/Gänge ermittelt und letztlich gezielt Giftköder durch städtisches Fachpersonal in Zusammenarbeit mit einem Schädlingsbekämpfungsbetrieb ausgelegt. Der Effekt der Bekämpfung wird durch ein begleitendes Monitoring überwacht, damit weitere Aktionen bedarfsgerecht ausgeführt werden können.
Routinemäßig wird jedes Frühjahr eine großräumige und flächendeckende Bekämpfungsaktion im Kanalsystem, Grünanlagen und entlang von Wasserläufen vorgenommen. Dabei werden entsprechende Stationen und Boxen, stabil und manipulationssicher, zum Ausschluss von Primär- oder Sekundärvergiftungen von Nichtzieltieren eingesetzt. Daneben finden bedarfsorientierte lokale Zusatzbeköderungen statt.
Neben der öffentlichen Schädlingsbekämpfung steht auf Privatgelände der Eigentümer in der Verpflichtung, der Schädlingsbekämpfung im Bedarfsfall nachzukommen. Dabei kann er eigenverantwortlich selbst zur Hand gehen oder durch eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma seiner Pflicht zur Bekämpfung Rechnung tragen. Gerade bei der Haltung von Haustieren ist es empfehlswert eine Fachfirma zu beauftragen, um ungewünschten Primär- und Sekundärvergiftungen entgegenzuwirken.
Nicht nur ausbleibende Schädlingsbekämpfungen auf Privatgelände, sondern auch fehlende Grünpflege und Rückschnitte im Garten, unsachgemäße Müllentsorgung und ungewollte Futterdarreichungen bilden eine ideale Lebensgrundlage für Ratten. Die Tiere können ungestört einen Bau anlegen und Junge großziehen. Einen zunehmenden oberirdischen Rattenbefall hat dies zur Folge. Die Verwaltung bittet die Bevölkerung, generell folgende vorbeugende Regeln zu beachten, insbesondere nach einer Bekämpfung:
Leicht erreichbare Tränken und Nahrungsquellen wie verstreutes Brot, offene Müllbehälter mit Nahrungsabfällen, Tierfutter etc., möglichst entfernen oder für Nager unzugänglich machen, z B. den Deckel verschließen. Das Grundstück ist sauber zu halten.
Im Garten sollte regelmäßig die Vegetation zurück geschnitten werden, besonders in unmittelbarer Nähe von Gebäuden.
Das Füttern von Tauben sollte unterlassen werden, denn Lebensmittelreste ziehen neben Tauben auch Ratten an. Im öffentlichen Bereich ist das Füttern ohnehin gemäß der städtischen Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) verboten, wobei eine Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch im privaten Bereich, wie dem eigenen Garten oder Balkon, wird eindringlich darum gebeten, keine Tauben zu füttern.
Helfen Sie mit, auch die Taubenpopulation nicht weiter ansteigen zulassen. Neben Schäden an Gebäuden kann eine Überpopulation auch hygienische Probleme nach sich ziehen, da diese, wie auch Ratten und Mäuse, bei hoher Population Krankheiten übertragen können.
Eine unsachgemäße Eigenkompostierung birgt ebenfalls das Risiko “ein gefundenes Fressen” für Schädlinge zu sein. Hinweise zur Eigenkompostierung stehen im Internet unter www.frankenthal.de
Keine Lebensmittel in die Kanalisation entsorgen.
Öffnungen zum Innenbereich von Gebäuden wie Spalten, Löcher, Katzenklappen, Drainagen etc., sollten verschlossen sein und für Nagetiere unzugänglich sein.
Baulich bedingt kann für ein WC-Abflussrohr die Montage einer Absperrklappe sinnvoll sein, weil diese nur in Abflussrichtung aufgeht und das Eindringen von Ratten verhindert.
Nur durch das Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Maßnahmen kann letztlich eine effiziente Wirkung erreicht werden. Für Fragen rund um die Thematik „Rattenbekämpfung“ steht Frau Simone Noel, Bereich Ordnung und Umwelt, Abteilung Öffentliche Ordnung, Neumayerring 72 (Zimmer 2.22), Telefon 06233/89-407, Telefax 06233/89-511, ordnungundumwelt@frankenthal.de, gerne zur Verfügung.