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Weinheim – Stadt drängt auf Anwohner-Info Grundsätzliches Verständnis für die Notlage des Landkreises – OB – „Neuer Zeitplan bringt neuen Gesprächsbedarf“

Weinheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Wenn der Landkreis seine Zeitplanung ändert und provisorisch 80 Flüchtlinge schon in diesem Herbst in der Weinheimer Weststadt nahe der Stettiner Straße in Containern unterbringen muss, wird er grundsätzlich mit der Solidarität der Stadtverwaltung rechnen können. „Grundsätzlich bleiben wir bei unserer Haltung, dass der Landkreis in seiner Unterbringungspflicht die Unterstützung und Solidarität der Kommunen braucht“, so äußerte sich jetzt Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard.

Der Landkreis plant eine vorläufige Unterbringung südlich der ohnehin für eine Gemeinschaftsunterkunft vorgesehenen Baufläche. Bernhard: „Das Provisorium an einem bereits beschlossenen und kommunizierten Standort zu errichten, ist sicher sinnvoller als anderswo einen ganz neuen Standort zu suchen.“ Die Stadt ist seit einigen Tagen über die Pläne des Kreises informiert. Im Moment plant der Kreis mit einem Beginn der Bauarbeiten etwa Ende September und mit einem Bezug Ende Oktober.

Der OB betonte, die Stadt werde darauf drängen, dass der Kreis die Anwohner im Vorfeld im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung informiert und ins Gespräch eintritt. Denn obwohl der Standort Stettiner Straße bereits beschlossen ist, bestehe nach Ansicht der Stadt durch die neue Entwicklung auch neuer Gesprächs- und Informationsbedarf. Bei der Belegung des GUPS-Hotels seien mit diesem Vorgehen gute Erfahrungen gemacht worden. OB: „Das Beispiel Waid zeigt, dass ein möglichst transparentes Verfahren bei den Anwohnern und der ganzen Bürgerschaft die Akzeptanz fördert, die eine Willkommenskultur braucht.“ Die Weinheimer Stadtgesellschaft habe sich bislang vorbildlich verhalten. Der Kreis habe ihm, so der OB, die Bereitschaft zu einer Anwohner-Info-Veranstaltung im Vorfeld der Ankunft weiterer Flüchtlinge zugesagt.

Bei der Vertragsgestaltung werde die Stadt genau darauf achten, dass die Nutzung des Container-Grundstücks mit der Bezugsfertigkeit der Gemeinschaftsunterkunft endet. Eine Doppelbelegung mit vielleicht bis zu 160 Personen wäre den Anwohnern nicht vermittelbar, so Heiner Bernhard.

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