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Neustadt – Aus der Sitzung des Bauausschusses am 14. Februar 2013

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Verbandsgemeinde (VG) Maikammer plant in ihrem Flächennutzungsplan eine zusätzliche Ausweisung von Sondergebieten für „Gewerbe und Landwirtschaft“ in der Größenordnung von 5,8 Hektar. Dies werde, sagt Volker Klein, Fachbereichsleiter für Stadtentwicklung und Bauwesen, keine spektakulären Auswirkungen auf Neustadt haben. Allerdings begründe man die Ausweisung von Gewerbeflächen mit der Zuwanderung von Unternehmen. Fraglich sei, ob man grundsätzlich von einer Eigenentwicklung der VG sprechen könne, oder ob die VG Firmen aus dem Umland im Blick habe, was eine Abwanderung aus Neustadt an der Weinstraße aufgrund günstigerer Preise bedeuten könnte. „Wir sind deshalb der Auffassung, dass diese zusätzlichen, geplanten Sondergebiete „Gewerbe und Landwirtschaft“ nicht nur dem Eigenbedarf dienen und sehen deshalb die Ziele der Raumordnung an dieser Stelle umgangen“ heißt es in der Stellungnahme.

Der Ausschuss für Bau und Planung empfahl dem am kommenden Dienstag tagenden Stadtrat mit der Beteilung der Öffentlichkeit und der Behörden den nächsten Verfahrensschritt zur Vorbereitung der Umsiedlung der Bewohner des Maifischgrabens auf das Gelände in der Schlachthofstraße zu gehen. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler betonte, dass dies noch keine endgültige Entscheidung für diesen Standort bedeute. Dies werde erst das weitere Bebauungsplanverfahren zeigen. „Integration kann aber nur gelingen, wenn wir die Jugendlichen in Vereine bekommen, sie im Jugendtreff einbinden, sie einen Schulabschluss schaffen und einen Ausbildungsplatz finden.“ Parallel dazu verstehe sich die Sicherstellung von sozialer Betreuung von selbst.

In diesem Zusammenhang erfolgten umfangreiche Erläuterungen zu Alternativstandorten, vorgeschlagen von der Bürgerinitiative Schlachthof – siehe bitte Seiten zwei bis vier.

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ging es unter anderem um den geplanten Ausbau der Hauptstraße zwischen Kunigunden- und Kellereistraße. Die Arbeiten für diesen zweiten Bauabschnitt waren ebenfalls ausgeschrieben worden. Man werde, erklärte Alex Stork, Leiter der Tiefbauabteilung, die Sanierung entsprechend des bereits fertigen Teils in der oberen Hauptstraße mit gelbfarbenem Granit und beidseitigen Rinnen „logisch fortsetzen“. Baubeginn soll im April sein. Da dieses Stück mit 120 Meter kürzer ist als der erste Teil, reiche der insgesamt knapper angesetzte Zeitraum bis zum 23. Dezember 2013, so Stork. Ein weiterer Vorteil: man müsse nur einen Kanalstrang austauschen, der zweite werde mittels des so genannten Inliner-Verfahrens saniert. Insgesamt sind 785.000 Euro Baukosten veranschlagt, davon entfallen auf Straßenbau und Leuchten 550.000 Euro, der Rest dient der Erneuerung der Leitungen inklusive Gas- und Wasserleitungen.

Prüfung von Standortalternativen zum Schlachthofgelände, Ausführungen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen:
Mit der Bürgerinitiative (BI) Schlachthofgelände fanden am 14. und 28. Januar 2013 unlängst zwei Gesprächsrunden statt. Ein Hauptgegenstand der Beratungen war dabei stets die Frage, ob es in Neustadt an der Weinstraße alternativ oder besser geeignete Flächenangebote im Vergleich zum Schlachthofgelände gäbe, auf die die Verlagerung der Sinti-Gruppierung aus dem Maifischgraben erfolgen könnte.
In diesem Zusammenhang wurden nachfolgend genannte Flächen mündlich oder schriftlich in die Diskussion eingebracht. Sie waren zum Teil auch bereits Thema in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Standortfindung:

a) Erweiterungsflächen Hauptfriedhof (südlich davon gelegen),
b) Mischgebietsgrundstücke Erfurter Straße / Ecke Grubenhof,
c) Brachgrundstücke Landwehrstraße, östlich der ehemaligen Niederländischen Schule,
d) drei Flächeneinheiten in der Gemarkung „Heulache“ (zwischen Mußbacher Landstraße/B38 und Gimmeldinger Straße),
e) Grünlandparzelle zwischen Firma Bartz+Klein und der Böhlstraße,
f) Baugelände im Solargewerbepark Lachen-Speyerdorf / ehemalige EDON-Kaserne.

Über die genannten Areale hinaus wurden noch zwei Flächen im Schöntal, eine Fläche in Winzingen und eine Fläche in Neustadt-Ost als Potenziale ins Auge gefasst und untersucht. Es handelt sich hier jeweils um Privateigentum.
Die Gründe, die Flächen als ungeeignet auszuklammern, wurden der Bürgerinitiative zugänglich gemacht. Eine öffentliche Auseinandersetzung über diese Privatgrundstücke verbietet sich aber an dieser Stelle. Die oben genannten Flächen sind nach Dafürhalten der Verwaltung nicht für das Umsiedlungsvorhaben bzw. nur schlechter als das Schlachthofgelände geeignet. Dies wurde in den genannten Treffen bereits erläutert. Zusammenfassend sollen nun auch dem Stadtrat bzw. den Mitgliedern des Bau- und des Umweltausschusses nochmals die Hintergründe dieser Einschätzung verdeutlicht werden.

a) Erweiterungsflächen Hauptfriedhof (südlich davon gelegen)
Eigentümer: Stadt
Größe: ca. 11.700 qm
bauplanungsrechtlicher Status: Grünfläche gemäß FNP
Bewertung: Sollten die für eine Erweiterung des Hauptfriedhofs gedachten Grundstücke einer Umwidmung zugänglich gemacht werden, wäre eine wohnbauliche Zersiedelung des Stadtrandes an dieser Stelle gegenüber der Aufsichtsbehörde im FNP-Teiländerungsverfahren kaum zu begründen. Ausschlaggebend für die geringe Eignung der Flächen ist jedoch die Tatsache, dass wir uns fernab jeder Wohnnachbarschaft sowie sozialen, Bildungs- und Versorgungsinfrastruktur befinden. So kann keine Integration gelingen.

b) Mischgebietsgrundstücke Erfurter Straße / Ecke Grubenhof
Eigentümer: Stadt
Größe: bis zu 12.750 qm
bauplanungsrechtlicher Status: Mischgebiet aufgrund Bebauungsplan
Bewertung: Die Stadt verfolgt in diesem Bereich – im unmittelbaren Umfeld von Betrieben wie Media Markt, Globus Baumarkt, Fressnapf, UFER und Wässa+Schuster – das eindeutige Ziel, Gewerbebetriebe anzusiedeln. Weitere wohnbauliche Exklaven, ohne nahe gelegene Sozial- und Bildungsinfrastruktur, sind stadtentwicklungs- und sozialpolitisch abzulehnen.

c) Brachgrundstücke Landwehrstraße, östlich der ehemaligen
Niederländischen Schule
Eigentümer: Stadt
Größe: ca. 8.600 qm
bauplanungsrechtlicher Status: Gemeinbedarfsfläche aufgrund Bebauungsplan
Bewertung: Die Grundstücke sind vom Umfeld her prädestinierte Gemeinbedarfsflächen. Sie sind vor allem aufgrund der planerischen Unwägbarkeiten, die mit dem sich ankündigenden Umbau der Realschule Plus einhergehen, nicht entbehrlich. Eine Wohnbebauung wäre ohnehin nur denkbar, wenn durch eine ausgedehnte Lärmschutzeinrichtung am oberen Böschungsende entlang der Haltestelle Böbig die nächtliche Wohnruhe zu gewährleisten wäre. Diese erscheint kaum realisierbar.

d) Drei Flächeneinheiten in der Gemarkung „Heulache“ (zwischen Mußbacher Landstraße/B38 und Gimmeldinger Straße)
Eigentümer: Stadt
Größe: ca. 3.500 qm (Nord), ca. 3.700 qm (Mitte), ca. 5.500 qm (Süd)
bauplanungsrechtlicher Status: Bauerwartungsland für Wohnzwecke gemäß FNP
Bewertung: Die Flächenzusammenhänge liegen in einem angedachten größeren Wohngebiet, das zwischen Gimmeldinger Straße und Mußbacher Landstraße in Stadteingangslage entstehen soll. Scheidet man die für das Umsiedlungsvorhaben zu kleinen Areale aus, verbleibt noch die 5.500 qm große Fläche in der Betrachtung. Sie ist derzeit nur über die B38 (gegenüber Autohaus Scherer) erreichbar. Eine Grundstückszufahrt von der Bundesstraße „in Ortsschildlage“ wird jedoch regelmäßig vom LBM abgelehnt. Eine Wohnbebauung wäre zudem nur mit einer ausgedehnten Lärmschutzeinrichtung entlang der B38 denkbar. Zur Realisierung dieser Einrichtung wäre ein Flächenumlegungsverfahren im Einvernehmen mit den Nachbarn erforderlich, das vor dem Hintergrund der angedachten Nutzung nicht aussichtsreich erscheint. 4.000 qm Grundfläche stellen das benötigte Mindestmaß dar. Das isolierte Bebauen einer solch großen Parzelle wäre zudem stadtentwicklungspolitisch – in Hinblick auf eine spätere geordnete Erschließung des gesamten Wohngebietes – nicht zu empfehlen.

e) Grünlandparzelle zwischen Firma Bartz+Klein und der Böhlstraße
Eigentümer: Stadt
Größe: ca. 4.060 qm
bauplanungsrechtlicher Status: Bauerwartungsland für Wohnzwecke gemäß FNP
Bewertung: Das Grundstück besitzt mit rund 4.000 qm gerade die notwendige Mindestgröße für das Umsiedlungsvorhaben. Aufgrund seines Zuschnitts (lang und schmal, in weiten Teilen nur 17-19 Meter breit) ist es jedoch für eine Wohnbebauung mit den erforderlichen Stellplätzen und Rangiermöglichkeiten ungeeignet. Ein Flächenumlegungsverfahren im Einvernehmen mit den Nachbarn könnte Abhilfe schaffen, ist vor dem Hintergrund der angedachten Nutzung aber nicht aussichtsreich.

f) Baugelände im Solargewerbepark Lachen-Speyerdorf / ehemalige EDON-Kaserne
Eigentümer: Stadt bzw. WEG
Größe: div. Größen
bauplanungsrechtlicher Status: Mischgebietsgrundstücke im Umfeld „Gebäude 003“ und Gewerbegrundstücke im südlichen und östlichen Teil der Conrad-Freytag-Straße aufgrund Bebauungsplan
Bewertung: Die Mischgebietsgrundstücke werden aktuell nur im Kontext der Sanierung des denkmalgeschützten Mannschaftsgebäudes „003“ und einer geplanten „neuen Ortsmitte“ für Lachen-Speyerdorf angeboten. Die Nutzung als Sinti-Wohnsiedlung entspricht in erheblicher Weise nicht diesen Stadtentwicklungszielen. Ebenso ist eine Rück-Umwidmung der aktuell in Vermarktung befindlichen Gewerbeflächen an der Conrad-Freytag-Straße zu Misch- oder Wohnbauflächen planerisch weder sinnvoll noch für die weitere gebietliche Vermarktung produktiv.

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