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Neustadt/W. – Geschwindigkeitskontrollen im Dienstgebiet

Neustadt/Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 17.03.2022 wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Neustadt/W. zwei stationäre Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Zeitraum 07:40-08:15 Uhr wurde die Geschwindigkeit in der Landwehrstraße in Neustadt/W. überwacht. Hierbei konnten zehn Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, welche die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die hierbei gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 52 km/h bei erlaubten 30 km/h. Außerdem wurde im Zeitraum die Geschwindigkeit auf der B39 in Höhe des Ortsteils Neustadt/W.-Geinsheim kontrolliert. Hier konnten im der Zeit von 10:15-11:45 Uhr insgesamt 22 Geschwindigkeitsverstöße geahndet werden. Spitzenreiter im negativen Sinne war ein Verkehrsteilnehmer, der mit 107 km/h bei erlaubten 70 km/h gemessen wurde. Zudem verstieß ein Fahrzeugführer gegen das dort geltende Überholverbot.

Hinweis der Polizei:

Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen, weshalb es umso wichtiger ist, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.

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