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Heidelberg – Bürgeramt wechselt zum Amt für Chancengleichheit

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Thema „Integration“ neu verankert: Wechsel vom Bürgeramt zum Amt für Chancengleichheit

Die Stadt Heidelberg verankert das Thema „Integration“ neu und verstärkt damit das Signal, dass im Vordergrund der kommunalen Integrationspolitik das Erreichen der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen steht: Seit 1. Mai 2011 werden Projekte rund um das Thema „Integration“ innerhalb der Stadtverwaltung nicht mehr im Bereich Ordnungs- beziehungsweise Ausländerrecht beim Bürgeramt koordiniert, sondern unter dem Dach des Amtes für Chancengleichheit, das sich für gleiche Teilhabe einsetzt.

Bürgermeister Wolfgang Erichson, Leiter des Dezernats für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste: „Mit der Zuordnung der Herausforderungen der Integrationspolitik zum Fachbereich Chancengleichheit wollen wir den Querschnittcharakter dieser Arbeit für alle Verwaltungsbereiche unterstreichen. Alle Maßnahmen zur Integration werden eingebunden in die Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, die wir in Heidelberg bereits 2007 unterzeichnet haben. Dort haben wir uns zu konsequenter Zielgruppensensibilität verpflichtet und einen qualifizierten Rahmen auch für das Thema Integration geschaffen.“

Änderungen und Verbesserungen
Die Verknüpfung des Engagements der Stadt Heidelberg für Integration mit dem Engagement für Chancengleichheit hat dauerhaft mehrere Synergieeffekte:
• Für Migrantinnen und Migranten rückt das städtische Amt für Chancengleichheit besonders auch in seiner Funktion als Antidiskrimierungsstelle stärker in den Blick.
• Das Amt für Chancengleichheit ist jetzt zusätzlich zu Bürgermeister Wolfgang Erichson als Leiter des Dezernats für Integration, Chancengleichheit und Bürgerdienste und Michael Mwa Allimadi, dem Vorsitzenden des Ausländerrats/Migrationsrats (AMR) der Stadt Heidelberg, Anlaufstelle für Beratungsfragen von von Einzelpersonen, Institutionen, Verbänden und Initiativen.
• Verfahren, die für die Erarbeitung und Umsetzung von Gleichstellungsaktionsplänen entwickelt wurden, lassen sich sehr gut auf die Weiterentwicklung des „Kommunalen Integrationsplans“ übertragen. Als wichtiger nächster Schritt wird beispielsweise gemeinsam mit dem AMR auszuloten sein, in welchem Umfang die Erfolgsindikatoren, die es für den Gleichstellungsaktionsplan bereits gibt, für die Projekte des „Kommunalen Integrationsplans“ genutzt werden können.

Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/chancengleichheit.

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