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Ludwigshafen – Keine Sondersitzung des Stadtrates

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
In der Debatte um die Erhöhung oder Nichterhöhung der Grundsteuerhebesätze zeichnet sich eine vermittelnde Lösung ab. Nach intensiven Gesprächen von Kämmerer Andreas Schwarz mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geht die Stadtverwaltung nicht mehr davon aus, dass die Kommunalaufsicht im Aussetzungsverfahren (nach § 42 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz) unmittelbar auf die Nichterhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B und somit mit einem direkten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung reagieren kann. Damit kann die für kommenden Montag anberaumte Sondersitzung des Stadtrates entfallen. Die Stadtspitze respektiert die demokratische Entscheidung des Stadtrates.
Gleichwohl wird die Stadt Ludwigshafen weitere eigene Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Einnahmen in die weiteren Verhandlungen einbringen müssen. Diese Diskussion im Spannungsfeld zwischen der Forderung nach angemessener Finanzausstattung bzw. Einhaltung des Konnexitätsprinzips auf der einen Seite und weiteren geeigneten Konsolidierungsmaßnahmen auf der anderen Seite werden im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen erfolgen müssen.
Der Stadtrat hatte der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze in seiner Sitzung am 9. Dezember 2019 mehrheitlich nicht zugestimmt.

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