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Weinheim – Besser planen für die neue Schule

Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinderats-Ausschuss bringt Bebauungsplan auf den Weg – „Schulzentrum am Rolf-Engelbrecht-Haus“

Weinheim. Die Weinheimer Kommunalpolitik hat in der ersten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt nach den Ferien planerisch den Weg bereitet für das künftige „Schulzentrum am Rolf-Engelbrecht-Haus“ – so lautet auch der Titel des Bebauungsplanes, für den der Ausschuss die Offenlage beschlossen hat.

Dieser Plan umfasst eine Grundstücksgröße von rund 24 500 Quadratmeter und betrifft im Wesentlichen das Areal des heutigen Rolf-Engelbrecht-Hauses inklusive der KiTa, dem Hof an der Breslauer Straße und der Fläche des dahinter liegenden Sportplatzes.

Für das ganze Areal gibt es nun einen Bebauungsplan, der die Voraussetzungen schafft, dass aus der aktuell geplanten Schule langfristig auch ein Schul- und Kulturzentrum entwickelt werden kann. Bislang lag der Bauplatz in der Schnittmenge von zwei sich unterscheidenden Plangebieten. Die Gemeinderatsmitglieder waren sich einig, dass dies keine geschickte Voraussetzung sei, um ein solches Projekt zu realisieren.
Der Offenlagebeschluss ist ein weiterer Meilenstein hin zum Großprojekt „Weststadt-Grundschule“.
Nach einem Moderationsverfahren, mehreren kommunalpolitischen Debatten und Beschlüssen sowie einem Architektenwettbewerb im Frühjahr sind nun alle Voraussetzungen für ein neues Schulgebäude geschaffen. Die neue Grundschule in einem Komplex mit der Johann-Sebastian-Bach-Förderschule kann jetzt voraussichtlich bis zum Jahr 2020 realisiert werden. Die Stadt will dazu rund 20 Millionen Euro investieren. Die Schule ersetzt dann die marode Albert-Schweitzer-Schule, die nicht mehr sanierbar ist und einem Wohngebiet weichen soll. Der Gemeinderat soll hierzu im Oktober weitere Beschlüsse fassen.

Desweiteren brachte der Ausschuss auch den Bebauungsplan „Am Hauptbahnhof“ eine Stufe weiter und goss damit die seit Jahren umgesetzte Sanierung des Bahnhofsareals in einen Bebauungsplan. Das Gebiet etabliere sich dadurch als „Dienstleistungsschwerpunkt mit hoher Arbeitsplatzdichte“, so fasste es das Amt für Stadtentwicklung zusammen. Durch die bauleitplanerische Steuerung der Nutzungsstruktur werde eine strukturelle Stärkung angestrebt; Nutzungen, die dieser Entwicklung entgegenstehen, könnten sogar ausgeschlossen werden. Unter anderem sind gewisse Vergnügungsstätten und andere Gewerbe, die zu einem „Trading Down“-Effekt führen können, dann nicht mehr zulässig.

Bei beiden Bebauungsplanverfahren soll außerdem eine Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden.

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