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Schifferstadt – Radfahren auf dem Waldfriedhof nicht erlaubt

Schifferstadt/Metropolregion Rhein-Necker. In letzter Zeit häufen sich wieder die Klagen über radfahrende Besucher auf dem Schifferstadter Waldfriedhof. Nachdem es dort zu einem Beinahe-Zusammenstoß gekommen ist, weist das Friedhofsamt darauf hin, dass es nicht gestattet ist, die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausnahmen gelten selbstverständlich für Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung und besonders autorisierte Fahrzeuge von Firmen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden künftig verstärkt Kontrollen auf dem Waldfriedhof durchführen und gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen.

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