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Ludwigshafen – Berufsausbildungsbeihilfe – damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Viele Jugendliche beginnen in wenigen Wochen mit der Ausbildung in einem Betrieb. Oftmals bedeutet der Berufseinstieg, ob gewollt oder der Lage auf dem Ausbildungsmarkt geschuldet, auch den Sprung aus dem Elternhaus hinein in eine eigene Wohnung. So sehr sich die Jugendlichen über die neue Freiheit freuen, sie stellen schnell fest, dass sie ihren Preis hat. Wer den Lebensunterhalt, Wohn- und Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel allein mit einer Ausbildungsvergütung bestreiten muss, stößt schnell an finanzielle Grenzen. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit eine wichtige Unterstützung sein. Darauf hat jetzt die Agentur für Arbeit in Ludwigshafen hingewiesen.

Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn ihre Eltern in erreichbarer Nähe zum Ausbildungsbetrieb wohnen.
Anspruch auf die Förderung haben aber auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen sowie behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung ab, dem eigenen Einkommen und dem der Eltern ab. Wer selbst prüfen möchte, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen:
www.arbeitsagentur.de – Bürgerinnen und Bürger – Ausbildung – Finanzielle Hilfen – Berufsausbildungsbeihilfe – Zusatzinformationen

Für schulische Ausbildungen kann keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden.
Die Jugendlichen sollten den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt werden kann, sondern frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wurde. Um gewährleisten zu können, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Anfang an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, dass sie ihre Anträge schnellstmöglich wieder bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dabei kann der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

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