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Mannheim – Stadt stellt kein Grundstück im Unteren Luisenpark für Kapelle des Theresienkrankenhauses zur Verfügung

Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.

Die Stadt Mannheim hat eingehend den Sachverhalt einer möglichen Verschiebung der Krankenhauskapelle an mehreren Standorten in unterschiedlichen Varianten geprüft. „Wir haben das bürgerschaftliche Engagement der verschiedenen Interessensgruppen sehr ernst genommen und sorgfältig die angedachten Grundstücke und Varianten, selbstverständlich auch vor Ort, untersucht. Nach intensiver Prüfung und sorgfältiger Auseinandersetzung werden wir aufgrund städtebaulicher Belange sowie im Hinblick auf den Baumschutz keinen Vorschlag zur Überlassung eines Grundstücks im Unteren Luisenpark unterbreiten“, betont Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz den Standpunkt der Stadtverwaltung.

Wesentliche Varianten und deren städtebaulichen Bewertungen
Vier Varianten wurden in einem dreidimensionalen Umgebungsmodell abgebildet, um die Wirkung der Varianten visuell aus jeder Perspektive zu veranschaulichen und zu bewerten. Bei der Variante 1 sollte die Kapelle in die Suckowstraße verschoben werden. Diese Positionierung ist aus städtebaulicher Sicht nicht möglich, da weder die bauliche Einfügung gegeben ist, noch erforderliche Abstandflächen eingehalten werden können. Variante 2 beschrieb die Verschiebung an den Parkrand des Unteren Luisenparks mit neuem Sockelgeschoss im Park. Dabei würde in der baugestalterischen Wirkung ein neues Gebäude mit neuen, überhöhten Proportionen entstehen. Zusätzlich wäre ein größerer Eingriff in den Baumbestand erforderlich.
Bei einem Neuaufbau am Parkrand des Unteren Luisenparks in den ursprünglichen Originalzustand (Variante 3) würde sich der Bau zwar in den Proportionen einfügen, da ein neuer Sockel nur unwesentlich in Erscheinung tritt. Der Eingriff in den Grünbestand wäre aber vergleichbar umfangreich wie bei Variante 2. Die Variante 4, die Kapelle in die Baulücke in der Bassermannstraße 30c zu verschieben, ist aus städtebaulicher Sicht nicht möglich, da der Abstand zwischen den Wohnhäusern zu eng wäre.

Eingriffsbewertung der Translokation hinsichtlich des Baumschutzes
Im Rahmen der eingehenden Standortuntersuchung durch den Fachbereich Grünflächen und Umwelt wurden die von einer Verschiebung bzw. einem Neubau betroffenen Bäume kartiert, hinsichtlich ihrer Vitalität bewertet und ihre Standorte zum möglichen neuen Standort der Kapelle sowie zu den von der Translokation betroffenen Transportwegen in Bezug gesetzt. Auch die Auswirkungen der erforderlichen Baumaßnahmen auf den Baumbestand wurden in die Betrachtung einbezogen.

Insgesamt wären bei Variante 2 mindestens acht unter Schutz stehende Bäume betroffen. Die Verschiebung bei Variante 4 würde zu einem Verlust von sechs schutzwürdigen Bäumen führen.

Hintergrund:
Für den baugenehmigten und durch das Land Baden-Württemberg entsprechend geförderten Erweiterungsbau des Theresienkrankenhauses, dessen Baubeginn voraussichtlich im nächsten Jahr erfolgen soll, muss die bisherige Krankenhauskapelle weichen. Eine Abbruchgenehmigung für die Kapelle wurde bereits vor einigen Jahren im Rahmen eines früheren Verfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt. Im Zuge des aktuellen Krankenhausbauvorhabens thematisierte eine Bürgerinitiative den Erhalt der Krankenhauskapelle und gründete einen Verein zur Rettung des Gebäudes.

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