Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Aufgrund der inzwischen stabil niedrigen Inzidenz und der allgemein gelockerten Corona-Maßnahmen, ist Straßenmusik in Speyer ab sofort wieder gemäß der bekannten vorgaben erlaubt. Diese ergeben sich aus der Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer, gemäß welcher Straßenmusik werktags, aber ausdrücklich nicht an Sonn- und Feiertagen, zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr auf folgenden Plätzen
erlaubnisfrei zulässig ist:
– Postplatz
– Platz am Altpörtel
– Platz an der Alten Münze.
Es darf längstens 30 Minuten am selben Standplatz gespielt werden, danach muss der Spielort gewechselt werden und darf innerhalb desselben Tages nicht zum wiederholten Male von denselben Musizierenden genutzt werden. Das bedeutet, dass Musiker*innen ohne explizite Erlaubnis also maximal 1,5 Stunden pro Tag auf der Maximilianstraße spielen können.Für sowohl örtlich als auch zeitlich als auch in der Ausgestaltung darüber hinausgehende musikalische Darbietungen ist bei der Umweltabteilung eine lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen.