Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Ab Sonntag, 23. Mai, öffnet der Wohnmobilstellplatz in Neuostheim unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-VO wieder. Gemäß § 28b Absatz 2 IFSG und § 21 CoronaV BW kann der Stellplatz wieder für touristische Zwecke geöffnet werden. Vor Anreise sind folgende Auflagen zu beachten: Der Zutritt zum Stellplatz wird nur mit negativem tagesaktuellem Corona-Test (max. 24 Stunden alt), Genesenen- oder Impfnachweis gewährt. Auf dem gesamten Stellplatz gilt die Maskenpflicht.
Hierzu müssen folgende Daten vollumfänglich, im Voraus, an den Fachbereich Sport und Freizeit (fb52@mannheim.de) gesendet werden:
– Name / Vorname
– Telefonnummer
– E-Mail
– An- und Abreisedatum
– Tagesaktuellen Corona-Test (muss alle 3-Tage erneuert und vorgezeigt werden), Genesenen- oder Impfnachweis als Anlage
Quelle Stadt Mannheim