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Frankenthal – Unkrautbekämpfung: Hacke statt Herbizid


Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Da sich aktuell Bürgeranfragen zum Thema Unkrautbekämpfung häufen, weist der städtische Bereich Ordnung und Umwelt darauf hin, dass bei der Entfernung auf befestigten Flächen genau auf die rechtlichen Bestimmungen geachtet werden sollte. So ist nicht nur die Anwendung chemischer Mittel verboten, auch von Hausmitteln wie Essig oder Salz ist abzusehen.

Die Gartenakademie Rheinland-Pfalz im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz stellt in einem Infoschreiben klar: „Die Anwendung von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen und somit insbesondere auf befestigten Flächen ist deren Einsatz generell verboten. Dazu zählen z.B. Wege und Plätze, Bürgersteige, Park- u. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen, kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die als Herbizid zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz, Steinreiniger, Grünbelagsentferner, die als Biozide frei im Handel erhältlich sind. Die Anwendung dieser Stoffe auf Nichtkulturlandflächen zum Zweck der Unkrautentfernung verstößt gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Ergebnis heißt das, dass nur alternative Methoden wie z.B. mechanisches Entfernen, Abflammen (Achtung: Brandgefahr) oder Heißwasser-Hochdruckreiniger erlaubt sind.“

Verbot in der Straßenreinigungssatzung
Die Frankenthaler Straßenreinigungssatzung beinhaltet das Verbot von chemischen Mitteln unter § 5 Absatz 3. Hier heißt es: „Zu beseitigen, zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind Kehricht, Schlamm, aus den Ritzen der Gehwegplatten oder der Bordsteine und in der Straßenrinne sprießendes Unkraut und Gras, Äste, Laub, von Bäumen gefallene Früchte, Unrat jeder Art sowie Gegenstände, die erkennbar nicht zur reinigenden Fläche gehören. Ein Kehren bzw. eine Ablagerung auf fremden Grundstücken, auf Fahrbahnen, in Straßenrinnen, in Durchlässen, in Kanälen, in Gräben oder in Einflussöffnungen der Straßenkanäle (Sinkkästen) ist untersagt. Bei der Beseitigung von Unkraut, Gras etc. dürfen keine chemischen Wildkrautvernichtungsmittel verwendet werden.“

Kontakt
Bei der Stadtverwaltung ist der Bereich Ordnung und Umwelt per E-Mail an ordnungundumwelt@frankenthal.de oder unter 06233 89 392 zu erreichen. Die Gartenakademie Reinland-Pfalz berät zu diesem und anderen gärtnerischen Themen per E-Mail an gartenakademie@dlr.rlp.de bzw. telefonisch unter 0180 5053202.

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