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Heidelberg – Gemeinderat stimmt Entwurf für Erhaltungssatzung in Wieblingen zu

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Der historische Ortskern des Stadtteils Wieblingen zeichnet sich durch besondere städtebauliche Strukturen aus. Mit einer Erhaltungssatzung sollen diese künftig geschützt werden. Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung am 25. Juni 2015 dem Entwurf einer entsprechenden Erhaltungssatzung und der zugehörigen Begründung mit großer Mehrheit zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Historischen Ortskern unter Schutz gestellt

Die Erhaltungssatzung hat zum Ziel, historisch geprägte Siedlungsbereiche zu erhalten und zu schützen. Konkret bedeutet das, dass bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Neubauten oder Abrisse in besagtem Gebiet zukünftig einer Genehmigung bedürfen. In Wieblingen gilt die Erhaltungssatzung für den historischen Ortskern zwischen Kappesgärten, Neckarauer Straße, Edinger Straße, Adlerstraße und Neckarhamm bis Hermann-Treiber-Straße. Im Rahmen einer Ortsbildanalyse wurden die Gebäude in diesem Areal betrachtet und kategorisiert. Die Kategorien zeigen auf, in welchem Maße die Gebäude erhaltenswert sind.

 

 

 

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