Heppenheim/ Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Stadtwerke Heppenheim versenden derzeit an die Grundstückseigentümer in ihrem Versorgungsgebiet die Selbstablesekarten für die Verbrauchsabrechnung 2014. Auf der Grundlage dieser Ablesung erfolgt die Abrechnung der Benutzungsgebühren für den Wasserbezug und die Schmutzwassereinleitung im Jahr 2014 und die Verrechnung mit bereits erbrachten Vorauszahlungen.
Die Wasserzählerstände sind außerdem Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Sofern im laufenden Jahr ein Zählerwechsel erfolgt ist, wird dies bei der Abrechnung automatisch berücksichtigt.
Die Stadtwerke bitten darum, den Zählerstand des Wasserzählers bis spätestens 16. Dezember 2014 abzulesen und auf der Ablesekarte einzutragen. Die genaue Vorgehensweise ist auf der Rückseite des Anschreibens erläutert. Wichtig ist es, die Unterschrift und das Ablesedatum nicht zu vergessen. Die Ablesekarten sollen umgehend zurückgesandt oder direkt bei den Stadtwerken in der Kalterer Straße 4a abgegeben werden. Die Rücksendung ist portofrei.
Zählerstände und Ablesedatum können auch per Telefax (06252 13-2811) oder per E-Mail an info@stadtwerke-heppenheim.de übermittelt werden. Telefonische Durchgabe der Zählerstände ist wegen der notwendigen Dokumentationspflicht nicht zulässig.
Sollten Selbstablesekarten wider Erwarten nicht zurückgegeben werden, wird der Verbrauch entsprechend der Vorjahresmenge geschätzt. Ist bereits im Vorjahr eine Schätzung vorgenommen worden, behalten wir uns vor, die Ablesung durch Beauftragte der Stadtwerke durchführen zu lassen. Für die Ablesung des ersten Wasserzählers wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, für jeden weiteren Wasserzähler (auch Privatmesser) 5,00 Euro erhoben.
Für Informationen oder Rückfragen zur Selbstablesung steht das Kundencenter der Stadtwerke unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 06252 13-2814; 06252 13-2816 und 06252 13-2817 sowie per Fax 06252 13-2811 oder per E-Mail an info@stadtwerke-heppenheim.de.