Germersheim/ Metropolregion Rhein-Neckar. 1. Pflegestärkungsgesetz:Kreis sieht Aufbau von Pflege-Wohngruppen gefährdet
Der Bundesrat hat am 7. November das 1. Pflegestärkungsgesetz im zweiten Durchgang erörtert. „Es sieht unter anderem vor, für ambulant betreute Wohngruppen volljähriger pflegebedürftiger Personen die Obergrenze von zwölf auf zehn Personen zu reduzieren“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Diese Veränderung kann den Ausbau von Wohngruppen erheblich einschränken.“
In Pflegewohngruppen werden bisher z. B. zehn bis zwölf pflegebedürftige Senioren und Demenzkranke individuell in einer familienartigen Gruppe (Einzelzimmer mir gemeinsamer Wohnküche) durch Fach- und Hilfskräfte betreut und versorgt. Sie können in jedem Dorf mitten im gewohnten Lebensumfeld eingerichtet werden und sind eine Alternative zum Pflegeheim.
Mit einem Eil-Schreiben hatte sich Landrat Brechtel an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt, die an der Beratung im Bundesrat teilnahm. Darin heißt es: „…um das in jüngster Zeit in unserem Landkreis besonders gereifte Interesse am Aufbau gemeindenaher ambulanter Wohn- und Betreuungsformen nicht zu gefährden, möchte ich Sie bitten, in der heutigen Sitzung des Bundesrates darauf hinzuwirken, dass die Höchstgrenze der Personenanzahl in § 38 a Abs.1 Nr.1 SGB XI wie zunächst vom Bundesrat empfohlen auf zwölf Personen festgeschrieben wird.“
Brechtel betont, dass es besonders wichtig sei, durch eine eindeutige Gesetzesformulierung eine für die Auslegung und Anwendung durch Sachbearbeiter der Pflegekassen handhabbare Regelung zu schaffen. Denn es könnte den weiteren gewünschten und geplanten Ausbau erheblich behindern, wenn die Flexibilität nicht gegeben ist, je nach baulicher, organisatorischer oder wirtschaftlicher Situation auch mal elf oder zwölf Plätze vorzusehen: „Es steht zu befürchten, dass potenzielle Anbieter von ihren Planungen Abstand nehmen, da sie die Wirtschaftlichkeit des Betriebs nicht mehr gesichert sehen.“
Einige Bundesländer gaben im Rahmen der Beratungen eine schriftliche Protokollerklärung zu § 38 a SGB XI ab und wiesen auf eine Unklarheit bzgl. der Absenkung von zwölf auf zehn Plätzen hin. „Bleibt abzuwarten wie damit dann verfahren wird. Wir hoffen, dass das Land Rheinland-Pfalz darauf hinwirkt, dass die Höchstgrenze der Personenanzahl, wie zunächst vom Bundesrat empfohlen, auf zwölf Personen festgeschrieben wird“, so Landrat Brechtel.