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Heidelberg – Zuschuss nun auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“: Zuschuss nun auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge – Mit dem Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ wird die Stadt Heidelberg in Zukunft neben der Anschaffung von Erdgasfahrzeugen auch die Anschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen bezuschussen. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. April 2011 einstimmig beschlossen. Die Stadt Heidelberg strebt eine Vorreiterrolle beim Wechsel auf innovative Technologien an und unterstützt mit diesem Förderprogramm alternative Antriebe und Kraftstoffe zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Die neuen Technologien tragen dazu bei, die Luft- und Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in Heidelberg zu reduzieren.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung folgender Fahrzeuge:
• Ab Werk ausgestattete Elektrofahrzeuge. Nicht förderfähig sind Eigenbaufahrzeuge, E-Bikes, Pedelecs und Segways.
• Mono- oder bivalente Erdgasfahrzeuge, die ab Werk serienmäßig für Erdgasbetrieb ausgelegt wurden. Nicht gefördert werden Fahrzeuge, die mit Flüssiggas betrieben werden.
• Ab Werk ausgestattete Hybridfahrzeuge.

Wie wird gefördert?
• Die Förderung für Elektrofahrzeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 1000 Euro pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
• Die Förderung für Hybridfahrzeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 500 Euro pro Fahrzeug. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist ein maximaler CO2-Ausstoß von 120 g/km.
• Die Förderung für Erdgaszeuge erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses für Neufahrzeuge in Höhe von 500 Euro pro Fahrzeug.

Der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen kann gefördert werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug bisher keine Förderung erhalten hat. Der Förderbetrag beträgt dann einheitlich pauschal 400 Euro.

Wer wird gefördert?
Die Förderung wird natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts gewährt, die ein Erdgas-, Elektro- oder Hybridfahrzeug im Stadtgebiet Heidelberg anmelden und betreiben.

Wie wird eine Förderung beantragt?
Die Förderung ist unter Vorlage der Rechnung für das Fahrzeug formlos beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Kauf des Fahrzeugs (Rechnungsdatum) zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags und des Fahrzeugscheins sowie den jeweils geforderten Nachweisen eingereicht werden.

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