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Heidelberg – Wissenschaft erhält 65 Mio. €

Stuttgart – Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) – Initiative Baden-Württembergs zur Erweiterung der Aufgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgegriffen – Förderung von Forschungsbauten in Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen mit insgesamt 65 Mio. Euro beschlossen
Wissenschaftsminister Frankenberg: Gezielte Stärkung der forschungsorientierten Lehre erforderlich – Entscheidung für Forschungsbauten ist Zeichen für die hohe Qualität der Forschung in Baden-Württemberg   
 
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern hat in ihrer Sitzung am 8. Juni eine Initiative des Landes Baden-Württemberg aufgegriffen, das Aufgabenspektrum der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um die Förderung von forschungsprojektbezogener postgradualer Lehre zu erweitern. Die GWK hat außerdem beschlossen, Forschungsbauten an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen mit Gesamtkosten von rund 65 Mio. Euro in die gemeinsame Förderung von Bund und Ländern aufzunehmen.
 
Wissenschaftsminister Frankenberg: „Gute Lehre hat eine hohe Bedeutung für Hochschulen und Wissenschaft in Deutschland. Durch eine entsprechende Erweiterung des Aufgabenspektrums der Deutschen Forschungsgemeinschaft wollen wir die Impulse, die vom Hochschulpakt, von der Exzellenzinitative und vom Pakt für Forschung und Innovation ausgehen, durch eine gezielte Stärkung der unmittelbar forschungsbezogenen Lehre ergänzen“. So könne die DFG in Verbindung zum Beispiel mit von ihr geförderten Sonderforschungsbereichen oder Graduiertenkollegs forschungsbezogene Master-Studiengänge oder kombinierte Master-PhD-Programme finanziell unterstützen. Der Vorschlag Baden-Württembergs werde in der GWK Zusammenarbeit mit der DFG und dem Wissenschaftsrat weiter erörtert.
 
Die Entscheidung der GWK zur Förderung von Forschungsbauten an Baden-Württembergischen Universitäten wertete Frankenberg als „Zeichen für die hohe Qualität der Forschung an den Universitäten im Land. Sie gründet sich auf die unabhängige und allein auf Qualitätskriterien basierende Empfehlung des Wissenschaftsrates“.
 
Nach der Entscheidung des GWK sollen Forschungsbauten an der Universität Freiburg (Zentrum für Translationale Zellforschung, Gesamtkosten rund 21 Mio. Euro), der Universität Heidelberg (Zentrum zur Untersuchung der molekularen Elementarprozesse in katalytischen Reaktionen, Gesamtkosten rund 17,4 Mio. Euro), der Universität Konstanz (Zentrum für Chemische Biologie, Gesamtkosten rund 20,2 Mio. Euro) und der Universität Tübingen (Ganzkörper-PET/MR, Gesamtkosten rund 6,5 Mio. Euro) finanziert werden.
 
In der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) wirken Bund und Länder im Bereich der gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsförderung zusammen. Die GWK ist die Nachfolgeorganisation der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, die mit Ablauf des Jahres 2007 ihre Tätigkeit eingestellt hat.
 
Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei ist zunächst eine Begutachtung der von den Ländern eingereichten Anträge durch den Wissenschaftsrat vorgesehen. Auf dieser Basis entscheidet die gemeinsame Wissenschaftskonferenz abschließend über die Aufnahme in die Förderung. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung der geförderten Vorhaben.
 

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