Heidelberg / Rhein-Neckar – Gemeinderat stärkt Mitspracherecht von Nicht-EU-Bürger/innen im Ausländerrat/Migrationsrat – Die in Heidelberg lebenden Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern haben durch eine Änderung der Wahlsatzung des Ausländerrats/Migrationsrats der Stadt Heidelberg (AMR) künftig deutlich mehr Einflussmöglichkeiten. Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderung am Donnerstag, 5. Februar, mit 34 Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme und drei Enthaltungen. Damit können EU-Bürger/innen im AMR künftig nicht mehr vom aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen; im Gegensatz zu den Nicht-EU-Bürger/innen sind sie aber für die Kommunalwahlen wahlberechtigt. In der Vergangenheit hatten sie damit de facto ein doppeltes Wahlrecht. Mit der Satzungsänderung ist die Hoffnung verknüpft, die Nicht-EU-Bürger/innen künftig stärker zur politischen Mitbestimmung zu motivieren. Die Mitsprache im Ausländerrat/Migrationsrat ist den EU-Bürger/innen in Zukunft nicht verwehrt: Ebenso wie bisher bereits die eingebürgerten Einwohner/innen ausländischer Herkunft und die Spätaussiedler/innen, können EU-Bürger/innen künftig auf Vorschlag in den AMR berufen werden, da sich das Gremium als Interessenvertretung für alle in Heidelberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund versteht.
Insgesamt bleibt die Anzahl der Mitglieder des AMR mit 25 gleich, lediglich die Sitzverteilung verschiebt sich mit der Satzungsänderung leicht: Der AMR setzt sich künftig zusammen aus 13 Nicht-EU-Bürger/innen, vier Mitgliedern (vorher sechs) aus der Mitte des Gemeinderats sowie acht Mitgliedern (vorher sechs), die entweder EU-Bürger/innen sind, eingebürgerte Einwohner/innen ausländischer Herkunft oder Spätaussiedler/innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Eine von der SPD-Fraktion bei der Gemeinderatssitzung eingebrachte Antragsergänzung sieht außerdem vor, dass auch die Gemeinderatsmitglieder der nicht im AMR vertretenen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder an den Sitzungen des Ausländerrats/Migrationsrats teilnehmen können und Rederecht haben.
Die jetzigen Mitglieder des Ausländerrats/Migrationsrats, die seit langem intensiv über die Änderung des AMR-Wahlrechts diskutieren, hatten in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2008 mehrheitlich für die Satzungsänderung gestimmt. Im Vorfeld der Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats am Sonntag, 7. Juni 2009, sollen Faltblätter versandt und eine Briefwahlkampagne gestartet werden, um die Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Wahl deutlich zu steigern. Nähere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/gemeinderat.