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Neustadt – 20 ha Sanierungsgebiet beschlossen

Neustadt / Rhein-Neckar  – Stadtrat beschließt Sanierungsgebiet „Weststadt“ und stimmt Bibliothekskonzept 2010 plus zu. 
Auf der Grundlage des Ergebnisberichtes eines Fachbüros hat der Neustadter Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. November 2008 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Weststadt / südliche Altstadt“ als Satzung beschlossen. Seine Zustimmung hat der Rat auch zum Bibliothekskonzept 2010 plus gegeben. Weitere Themen waren unter anderem die Änderung der Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs, die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Häusel“ in Diedesfeld und die Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in Geinsheim.
 
Ein rund 20 ha großes Sanierungsgebiet hat der Stadtrat für die Weststadt / südliche Altstadt beschlossen. Grundlage für diesen Satzungsbeschluss sind die Ergebnisse der sogenannten vorbereitenden Untersuchung durch das von der Stadt Neustadt beauftragte Büro Rittmannsperger. Die wesentlichen Leitlinien für das Sanierungsgebiet sind die Neuordnung der Verkehrssituation durch Verlegung der B 39 entlang der Bahntrasse, die Modernisierung des Wohn- und Arbeitsumfeldes, die Verbesserung der grünen Umfeldsituation sowie eine Stärkung des Einkaufsstandortes. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler: „Dies ist eine einmalige Chance, das Stadtbild und die öffentlichen Räume dort in erheblichem Maße aufzuwerten. Für die Durchführung haben wir uns einen Zeitraum von 15 Jahren gesetzt. Auch wenn die Verkehrssituation so bleiben sollte wie sie ist, packen wir das an. Klar ist aber, dass sie dann nicht den Effekt haben wird, wie mit einer Verkehrsentlastung durch die Verlegung der B 39.“ Die Sanierung wird in einem sogenannten umfassenden Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, das heißt stark vereinfacht ausgedrückt, dass die Eigentümer für die ausschließlich durch die Sanierung verursachten Bodenwertsteigerungen ihrer Grundstücke einen entsprechenden Ausgleichsbetrag an die Stadt zahlen. Grundstücksgeschäfte unterliegen zudem in diesem Umfang einer Kontrolle und Wertbegrenzung. Im Gegenzug entfallen für die Dauer der Sanierungslaufzeit Ausbau- und Erschließungsbeiträge. Zudem können Zuschüsse zu individuellen Gebäude- und Wohnumfeldsanierungen in Aussicht gestellt werden. Der Investitionsaufwand für die Stadt wird im Verlauf der 15 Jahre auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt. Bund und Land sollen in diesem Zeitraum aus Mitteln des Förderprogrammes „Stadtumbau“ voraussichtlich rund 5 Millionen Euro beisteuern.
 
Die Neustadter Bücherei hat in dem landesweiten Projekt „Bibliothek 2010 plus“ mitgewirkt. Ziel ist es, so Oberbürgermeister Hans Georg Löffler, moderne Zukunftskonzepte für kommunale Bibliotheken zu entwickeln, um diese fit zu machen für die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts. Der Stadtrat hat zum vorgeschlagenen Konzept einstimmig seine grundsätzliche Zustimmung gegeben. Die Umsetzung der Bausteine ist jeweils nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren vorgesehen, wie der OB erläutert. Das Konzept sieht nach Analyse der Gegebenheiten vor Ort und des derzeitigen Büchereiangebotes einen Veränderungsbedarf, der aus den drei Schwerpunkten „die Stadtbücherei und ihr Umfeld, ihr Dienstleistungsangebot und ihre Partner“ besteht. Beim Schwerpunkt „die Stadtbücherei und ihr Umfeld“ wurden die Ziele Steigerung des Bekanntheitsgrades, Erweiterung des Internet-Auftritts, Schaffung einer Online-Recherchemöglichkeit im Medienbestand, die Aufrüstung von PC-Arbeitsplätzen, die Schaffung von zusätzlichem Veranstaltungsraum im Klemmhof, die Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek, eine bargeldlose Gebührenentrichtung, Änderungen bei der Gebührenordnung und bei den Öffnungszeiten sowie die Aufstellung einer Rückgabebox für Medien formuliert. Beim Dienstleistungsangebot soll es darum gehen, die Beratungskapazität auszubauen, das vorhandene Personal weiter zu qualifizieren, die Bücherei für junge Familien attraktiver zu machen, die frühkindliche Sprach- und Leseförderung, aber auch die Leseförderung für Kinder ab sechs Jahren zu intensivieren und auch eine Steigerung der Bestandszahl und der Erneuerungsquote bei Medien anzustreben. Ziel soll auch sein, die Stadtbücherei als Multiplikatorin für Informationen aller Art zu machen, Kooperationen zu verstärken sowie die Weindörfer in die Aktivitäten der Bücherei mit einzubinden. Der Kultur- und der Hauptausschuss der Stadt hatten bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zum Bibliothekskonzept gegeben.
 
Beschlossen hat der Stadtrat auch eine Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei. Vorgesehen sind Gebührenbefreiungen für Jugendliche und Kinder sowie eine kostenlose Internetnutzung für Personen mit einem gültigen Benutzerausweis. Die Befreiung soll zur Leseförderung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Die bisherige Familienkarte entfällt. Gleichzeitig wird der Jahresbetrag für Erwachsene um 5 Euro erhöht und eine Partnerkarte eingeführt. Damit ein genaues Abbild der Kundenstruktur zukünftig möglich ist, wird jede Person einen eigenen Benutzerausweis erhalten. OB Löffler: „ Die Benutzungsordnung wird damit an die Lebenswirklichkeit angepasst.“ Außerdem wird der Passus der sozial benachteiligten Personen sprachlich neu gefaßt. Zum begünstigten Personenkreis gehören zukünftig Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, von Hilfe zum Lebensunterhalt, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
 
Änderungen in der Gebührenordnung wird es auch beim Stadtarchiv geben. Diese werden notwendig, weil sich Aufgaben und Leistungen des Archivs verändert haben bzw. neue Aufgaben hinzugekommen sind. Im Wesentlichen hat der Stadtrat eine Gebührenerhöhung zur Fertigung von Fotokopien aus städtischem Archivgut beschlossen sowie eine Gebühr für Einscan-Arbeiten eingeführt. Das Anfertigen von Negativen entfällt dafür zukünftig. Diese Gebührenänderung wird ebenso wie die Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
 
Beschäftigt hat sich der Stadtrat auch mit der Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Lilienthalstraße im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf. Für die Teilstrecke ab Speyerbachbrücke/Abzweigung Im Altenschemel bis zum Bebauungsende hat der Stadtrat den von den Anliegern zu tragenden Teil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtungsanlage auf 70 vom Hundert festgesetzt. 30 % wird die Stadt übernehmen. Auf der südlichen Straßenseite wird eine Bordsteinanlage mit Rinne eingebaut und ein durchgängiger Gehweg in Pflasterbauweise hergestellt. Die Leuchten, die nach einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren erneuerungsbedürftig sind, werden im Zuge dieser Maßnahme durch neue Lampen ersetzt. Der Gehweg sowie die Beleuchtungsanlage dienen überwiegend dem Anliegerverkehr. Mit der Übernahme von 30 % des beitragsfähigen Aufwandes durch die Stadt wird dem öffentlichen Verkehrsbedürfnis Rechnung getragen.
 
Die Erschließung des Baugebietes „Auf dem Häusel“ im Weindorf Diedesfeld hat der Stadtrat auf der Grundlage des Baugesetzbuches einem privaten Erschließungsträger übertragen, der im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zu ermitteln ist. Der Bebauungsplan ist im Frühjahr 2007 in Kraft getreten. Seit Mitte August ist die Umlegung 2008 unanfechtbar. Die Erschließung soll nun zügig erfolgen. Der noch auszuwählende Erschließungsträger hat die Erschließungsanlage einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen nach Vorgabe der Stadt herzustellen. Zu dessen Aufgaben gehört die Koordination der Maßnahme mit den Baufirmen und den Eigentümern der Grundstücke. Die für die Erschließung anfallenden Kosten refinanziert er zu 100 % über die Eigentümer der an der Erschließungsanlage anliegenden Grundstücke.
 
Noch vorbehaltlich der Zustimmung des Gimmeldinger Ortsbeirates, der Anfang Dezember zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen wird, hat der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes „Holzmühlstraße“ festgestellt. Ziel des Flächennutzungsplanes ist es, landwirtschaftlichen Betrieben im Ort Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten und Aussiedlungen zu vermeiden.
 
 
Am östlichen Ende der Gäustraße in Geinsheim soll es einem Lebensmittelmarkt ermöglicht werden, sich anzusiedeln. Der Stadtrat hat hierzu ein Bebauungsplan-Verfahren sowie ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet. Der Geinsheimer Ortsbeirat hat dieser planungsrechtlichen Maßnahme bereits einstimmig zugestimmt.

Da eine Bodenordnung auf privatrechtlicher Basis nicht zu realisieren ist, hat der Stadtrat die öffentliche Umlegung für das Baugebiet „An der Gimmeldinger Straße“ beschlossen. Diesem Beschluss liegt der inzwischen rechtskräftige Bebauungsplan „Gimmeldinger Straße“ zugrunde. Die Umlegung wird das Katasteramt durchführen. Der Haardter Ortsbeirat hat zu diesem Verfahren bereits sein Einverständnis gegeben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung hat der Rat mehrere Vergaben beschlossen.
 
Eine Neustadter Firma erhielt dabei den Auftrag über die turnusmäßige Prüfung der Elektroinstallation an 14 Neustadter Grundschulen und einem Gymnasium. Nach der Landesbauordnung sind elektrische Anlagen in öffentlichen Gebäuden regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung muss alle 3 bis 4 Jahre je nach Anlage erfolgen. Der Auftrag hat einen Wert von rund 56.000 Euro und war öffentlich ausgeschrieben.
 
Seine Zustimmung hat der Rat auch zur Ersatzbeschaffung einer 16 Jahre alten Kehrmaschine gegeben. Das neue Fahrzeug hat einen Gesamtpreis von rund 142.000 Euro.
 

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