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Worms – Erhebung von Angeboten für behinderte Menschen

Worms / Metropolregion Rhein-Neckar – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Anbieter von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung aufgerufen, ihre Angebote bis 05. September zu melden – Grundlage für Erstellung eines lokalen Aktionsplans.

Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Konvention richtet die Politik für behinderte Menschen auf internationaler Ebene neu aus. Sie zielt auf eine volle gesellschaftliche Teilhabe und Einbeziehung und etabliert ein neues Verständnis von Behinderung. Behinderung wird nicht mehr als individuelles Defizit begriffen, sondern entsteht in der Wechselwirkung zwischen Barrieren der Gesellschaft und der jeweiligen Beeinträchtigung. Die Vertragsstaaten verpflichten sich auf unterschiedlichsten Handlungsfeldern die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne der Konvention voranzutreiben.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich, die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat bereits im März 2010 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention aufgelegt und weitere kommunale Aktionspläne angeregt.

Auf Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke und dem Beschluss des Sozialausschusses vom 2.5.2011 – unter Einbeziehung der örtlichen Vertretung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) – wurden die Verwaltung und der kommunale Behindertenbeauftragte Alfons Henn beauftragt, in einem ersten Schritt – orientiert an den Handlungsfeldern des Landes-Aktionsplans (z. B. Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/Freizeit/Sport, Gesundheit und Pflege, Barrierefreiheit) alle Maßnahmen und Aktivitäten für und auch von behinderten Menschen zu erfassen. Die kommunale Teilhabe und Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen wird seit vielen Jahren von vielen Personen und Institutionen vorangetrieben, weshalb es in diesem ersten Schritt sinnvoll und geboten ist das vorhandene Angebot in Worms zu erheben.

Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und als Grundlage für die Erstellung eines lokalen Aktionsplans bittet die Stadtverwaltung alle Anbieter von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung um ihre Mithilfe. „Alle Personen oder Institutionen, die in Worms ein Angebot für behinderte Menschen unterbreiten, sind herzlich eingeladen an der Erhebung mitzuwirken und uns ihre Angebote per Email an: buergerbuero-soziales@worms.de zu schicken“, so Tobias Schasse, Projektverantwortlicher im Bereich 5 – Soziales, Jugend und Wohnen. Auf www.worms.de habe man eine entsprechende Erfassungstabelle sowie weitere Information zur UN-Behindertenrechtskonvention und dem Aktionsplan der Landesregierung veröffentlicht. Einsendeschluss für die Angebotsmeldungen ist der 05. September 2011. „Wir würden uns freuen, wenn möglichst alle Anbieter mitmachen, sodass wir ein umfängliches und aussagekräftiges Ergebnis bekommen“, appelliert Schasse an die Anbieter von Maßnahmen für behinderte Menschen.

Weitere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro Soziales im Rathaus unter Telefon: 06241 853 5066, Email: buergerbuero-soziales@worms.de

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