Bergstraße /Metropolregion Rhein-Neckar – Ein Diebstahl, ein Mal unerlaubt in der Fußgängerzone – Fahren unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis – Anhaltezeichen missachtet
Heppenheim / Bensheim – Am Mittwoch (17.08.2011) nahmen die Polizeistationen in Bensheim und Heppenheim mehrere Delikte im Straßenverkehr auf. Im Mittelpunkt standen dabei immer Roller und der dazugehörige Eigentümer.
Bensheim – In der Zeit zwischen Mitternacht und 12 Uhr wurde ein schwarzer Yamaha-Roller in der Gertrud-Eysoldt-Straße gestohlen. Das Zweirad des Modells “Aerox R” mit dem schwarzen Versicherungskennzeichen 943 KOC aus dem Jahre 2011 war vor dem Haus abgestellt. Wer Hinweise zum Verschwinden des Gefährtes oder dessen Verbleib machen kann, wird gebeten sich bei der Bensheimer Polizei unter der Telefonnummer 06251 / 8468 – 0 zu melden. Die Polizei fahndete und gegen 18 Uhr fiel einer Polizeistreife ein schwarzer Roller in der Fußgängerzone auf. Auch wenn es nicht das gestohlene Exemplar war, ist das Befahren des Bereiches nicht erlaubt. Die 46-jährige Bensheimerin Faherin erhielt eine Verwarnung in Höhe von 15,- Euro.
Heppenheim – Um 16 Uhr wurde ein 51-jähriger Mann durch Beamte der Polizeistation Heppenheim angehalten. Auch er war mit einem Kraftroller unterwegs. Allerdings hatte der Heppenheimer keinen Führerschein. Die Klasse M wäre nötig gewesen, um das Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu fahren. Zu allem Überfluss hatte der Mann noch Alkohol getrunken und so musste er die Beamten auf die Polizeiwache begleiten. Hier wurde ein weiterer gerichtsverwertbarer Test durchgeführt, da der Wert mit 0,7 Promille im Ordnungswidrigkeitsbereich lag. Den Ersttäter erwartet nun unter anderem ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro und eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Kurz nach 18 Uhr wurde abermals ein Zweirad in der Bürgermeister-Metzendorf-Straße auffällig. Diesmal fehlte das Versicherungskennzeichen. Der junge Fahrer wollte zunächst nicht anhalten, konnte aber auf der Bundesstraße 3 kurz vor der baden-württembergischen Grenze zu Laudenbach gestellt werden. Der 16-jährige Heppenheimer wurde danach der Mutter übergeben und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.