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Ludwigshafen – 9 Reizgasverletzte an der Integrierten Gesamtschule Gartenstadt

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Körperverletzung bei Rauferei mit Reizgas gesprüht – Am Dienstag, 9. August 2011, gegen 11.10 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr über Notruf darüber informiert, dass an der Integrierten Gesamtschule in der Abteistraße (Stadtteil Gartenstadt) jemand mit Reizgas gesprüht habe.

Die sofort dorthin beorderten Einsatzkräfte fanden dies bestätigt vor. Die Polizei konnte schnell einen 19-jährigen Schüler der Oberstufe (12. Klasse) namhaft machen, der schließlich in seiner ersten Vernehmung zugab, gesprüht zu haben. Er selbst, sieben seiner Mitschüler und eine Lehrerin wurden leicht verletzt. Sie erlitten Atembeschwerden und Augenreizungen, die am Einsatzort von Rettungskräften zum Teil erstversorgt wurden. Der 19-Jährige aus dem Rheinpfalzkreis, der selbst unter Asthma leidet und demzufolge erst recht Atembeschwerden bekam, und fünf seiner Mitschüler wurden vorsorglich zur genaueren Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht.

Dort gab er in seiner ersten Vernehmung gegenüber der Polizei an, ohne besonderen Grund mit einem Mitschüler, der noch nicht erreicht und befragt werden konnte, eine Art Rauferei, die nichts mit der Schule zu tun hat, begonnen habe. In deren Verlauf habe er das Reizstoffsprühgerät aus seiner Tasche gezogen, wobei er in der Fortfolge versehentlich auf den Sprühknopf gekommen , wodurch ein Stoß Reizgas versprüht worden sei. Von der Leitung der Schule wurde der Unterricht für heute eingestellt, zumal die Feuerwehr die betroffenen Räumlichkeiten entlüften musste. Die Schulleitung prüft, ob und wie lange der Schüler vom weiteren Unterricht ausgeschlossen wird. Das Haus des Jugendrechts hat die weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Körperverletzungen übernommen. Erst nachdem noch zu ermittelnde weitere Zeugen vernommen sind, kann eine etwaige verbindlichere Aussage getätigt werden, ob eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung gegeben ist und ob es sich bei der Aussage des Beschuldigten möglicherweise um eine Schutzbehauptung handelt. Polizei, Feuerwehr und Stadtverwaltung weisen auf die Gefahren bei solchen Reizstoffsprühgeräten hin, die immer einen sorgsamen, verantwortungsvollen und zurückhaltenden Umgang damit erfordern und die in der Schule nichts zu suchen haben. Ein solcher Einsatz kann in Anbetracht der Vielzahl von eingesetzten Kräften von Polizei, Feuerwehr und Sanitätern sehr teuer werden, einmal abgesehen von strafrechtlichen weiteren Folgen oder gar Kostenforderungen, die von den Krankenkassen anderer Beteiligte kommen können. Im Einsatz befanden sich 22 Einsatzkräfte der Polizei, die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, Rettungsdienst, der Leitender Notarzt, der Organisationsleiter Rettungsdienst und drei Mitarbeiter des Bereichs öffentliche Ordnung der Stadt Ludwigshafen.

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