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Bürstadt – Kein Siegel am Kennzeichen / Verbotene Drogen in der Tasche eines 16jährigen

Bürstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Montag (08.08.2011) deckten die Zivilfahnder der Fahndungs- und Kontrolleinheit des Polizeipräsidiums Südhessen verschiedene Straftaten in Bürstadt auf. Zunächst erweckte ein fehlendes Siegel auf dem hinteren Kennzeichen eines Autos die Aufmerksamkeit der Beamten. Der junge Fahrer aus Baden-Württemberg war auf der Bundesstraße 47 unterwegs und konnte am Bahnhof im Ortsteil Riedrode angehalten werden. Das Kennzeichen war schon entstempelt und somit wurde die Weiterfahrt untersagt. Nun muss sich der Autofahrer nicht nur um eine neue Versicherung kümmern, sondern bekommt zudem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Einem 16-jährigen Bürstädter droht ebenfalls Ungemach: Er wurde wenig später mit seinem 20-jährigen Begleiter von den Polizisten in der Nibelungenstraße kontrolliert. Der Jugendliche hatte eine kleine Menge Marihuana dabei. Denn der Besitz, mag die Menge auch noch so gering sein, ist strafbar und kann neben der Anzeige andere weitreichende Konsequenzen haben. Auch in einem solchen Fall wird die Führerscheinstelle über den Vorfall mit dem verbotenen Stoff informiert.

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